Wie weit ist der Antrag die Opferrente ab 2025 zu erhöhen bzw. an die Rentenerhöhungen anzupassen?Bei den wenigen Betroffenen kann es doch keine finanzielle Herausforderung sein.

Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Im September 2024 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der eine Dynamisierung der Opferrente vorsieht und die monatliche Zuwendung künftig an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung koppeln soll. Dadurch würde die Opferrente regelmäßig angepasst, ohne dass eine Überprüfung alle fünf Jahre erforderlich wäre. Der Gesetzentwurf sowie zwei weitere Anträge wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für Fragen zur SED-Opferrente können Sie sich jederzeit auch an die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/amt-851790
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas