34 Verfahren konnten in der 19. Wahlperiode nicht abgeschlossen werden. (Drucksache 20/3500) Gibt es dazu neuere Erkenntnisse ? (§ 51 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes)
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Einen neuen Erkenntnisstand zu den noch offenen Prüf- und Sanktionsverfahren der Abgeordneten gibt es nicht. Derzeit arbeitet das zuständige Referat vor allem mit Hochdruck an der Erstveröffentlichung der Anzeigen nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages. Diese wird sehr bald abgeschlossen sein.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas