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Bärbel Bas
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Frage von Daniel D. •

Frage an Bärbel Bas von Daniel D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bas,

Laut Paul-Ehrlich-Institut sind im Jahr 2014 zwei Jungen eindeutig an den Folgen der MMR Impfung verstorben. Das Paul-Ehrlich-Institut berichtet von weiteren 14 Personen, die im Zeitraum von 32 Jahren auf dieselbe Art und Weise verstorben sind ( http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bulletin-einzelartikel/2016-daten-pharmakovigilanz-impfstoffe-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Da ich nirgends einen Aufruf oder Forderungen finden konnten, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden sollen, muss man davon ausgehen, dass auch weiterhin Kinder durch die MMR Impfung sterben können und billigend in Kauf genommen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Frage, ob ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen werden darf, das gegen das Leben von anderen Menschen eingesetzt werden soll, geurteilt, dass dies mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verhältnismäßigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Meine Frage ist nun, ob es im Anbetracht dieses Urteils rechtens ist, ein Gesetz zu verabschieden, bei dem unter Umständen das Leben von unfreiwillig Geimpften für das Leben von Immunsupprimierten geopfert wird? Wenn ja, ist dann Ihrer Meinung das Leben eines an Masern verstorbenen Menschen mehr wert, als das Leben eines Menschen, der in der Folge einer MMR Impfung verstirbt?

Es geht bei dieser Frage nicht um den Sinn der Impfung, sondern lediglich um die Frage der Freiwilligkeit. Sowohl der Tod nach einer Masernerkrankung, sowie ein Todesfall nach einer Impfung sind bei den derzeitigen freiwilligen Impfquoten und Masernfallzahlen extrem seltene Ereignisse. Um auch nur annähernd an das Dilemma Flugzeug/Fussballstadion heranzukommen, müsste es mind. 200 Maserntodesfälle im Jahr geben.

Ich würde mich über eine ehrliche Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Debatte um eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und für Erwachsene, die in einer Gemeinschaftseinrichtung oder in einer medizinischen Einrichtung beschäftigt sind.

Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Sie verweisen auf zwei Todesfälle von Kindern im Jahr 2014. Das Paul-Ehrlich-Institut teilt in dem von Ihnen verlinkten Bulletin mit, dass diese an einem schweren Immundefekt litten, der zum Zeitpunkt der Impfung nicht bekannt war. Es ist tragisch, dass dieser Immundefekt nicht diagnostiziert wurde. Ein schwerer Immundefekt ist eigentlich eine Kontraindikation für die Lebendimpfung mit MMR/MMRV.

Eine Masernimpfung kann unerwünschte, auch schwere Nebenwirkungen haben. Wesentlich höher ist aber das Risiko, ohne Impfung schwer an Masern zu erkranken. Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen Todesfälle zu beklagen sind, auch bei Erwachsenen. Denn eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie führt zu einer erheblichen Schwächung des Immunsystems, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen.

Gerade für diejenigen, die sich nicht selbst schützen können, ist eine Impfquote von mindestens 95 Prozent wichtig. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Dazu soll auch die Einführung einer gesetzlichen Masernimpfpflicht - keiner allgemeinen Impfplicht – geprüft werden. Ich persönlich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Wir haben uns in der Vergangenheit darauf konzentriert, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Wir müssen feststellen, dass dies nicht den erhofften Erfolg gebracht hat. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut dem neuesten BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen.

Wir werden uns in den anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung intensiv mit den Regelungen des Gesetzesentwurfs auseinandersetzen. Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag findet in der kommenden Woche, am 18. Oktober statt. Am 23. Oktober werden wir dazu eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und dabei auch die von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten. Voraussichtlich Mitte November werden wir über den Gesetzentwurf abstimmen. Sie können sicher sein, dass meine Kolleginnen und Kollegen und ich unsere Entscheidung dann gut informiert treffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

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