Frage an Bärbel Bas von Markus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Bas,
ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Weshalb ist die Petition 90088 bzgl. Homöopathie u.a. Heilmethoden noch nicht veröffentlicht?
Wie stehen Sie selbst und Ihre Fraktion zur Abschaffung der Kostenübernahme für Homöopathie u. ä.?
Ich bin sehr besorgt, weil ich als Patient auf meine Selbstheilungskräfte setze und mich deshalb gern kostengünstig homöopathisch behandeln lasse, mit sehr guten Erfahrungen!
(Ohne homöopathische Mittel wären mir mehrere Zähne gezogen worden, die ich jetzt glücklicherweise noch besitze).
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Lehrer
Sehr geehrter Herr Schmechel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie.
Die Petition 90088 betrifft ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Daher muss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages dazu eine Stellungnahme des zuständigen Gesundheitsausschusses einholen, bevor eine Entscheidung über die Veröffentlichung der Petition getroffen werden kann. Dieses Vorgehen bindet den zuständigen Fachausschuss in einem solchen Fall von Anfang an in das Petitionsverfahren ein. Damit wird dem Petitionsrecht bei laufenden Gesetzgebungsverfahren Rechnung getragen und sichergestellt, dass die Petition berücksichtigt werden kann.
Mir ist bewusst, dass die alternative Medizin für viele Menschen wichtig und gewünscht ist. Für mich als Gesundheitspolitikerin stehen grundsätzlich immer das Patienteninteresse und die Patientensicherheit im Vordergrund aller politischen Überlegungen. Die Patientinnen und Patienten müssen sich stets darauf verlassen können, dass ihre Versorgung flächendeckend, auf dem höchsten Niveau und ohne Risiken gewährleistet ist. Das ist Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Alternative Heilmethoden, für die es keine oder nur unzureichende wissenschaftliche Studien gibt, sind aus gutem Grund nicht Teil der Regelversorgung in der GKV. Allerdings bewerte ich es positiv, dass verschiedene naturheilkundliche Verfahren (wie z.B. die Akupunktur) im Laufe der Zeit zu Regelleistungen geworden sind. Ihr Nutzen für die Patientinnen und Patienten ist nachgewiesen und unbestreitbar.
Der Grund für die geplante Abschaffung der Wahltarife der besonderen Therapieeinrichtungen ist die mangelnde Nachfrage der Versicherten nach diesen Tarifen. Der Verwaltungsaufwand ist daher unverhältnismäßig hoch und widerspricht dem Gebot, wirtschaftlich mit den Beiträgen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen umzugehen. Krankenkassen können die Kostenübernahme für Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin jedoch auch weiterhin als Satzungsleistung anbieten. Diese alternativen Heilmethoden sind also auch weiterhin denjenigen zugänglich, die, wie auch Sie, mit diesen Methoden positive Erfahrungen machen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas