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Bärbel Bas
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Frage von Hiltrud L. •

Frage an Bärbel Bas von Hiltrud L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bas,

mich interessiert Ihre Haltung zum Fracking.

Ich sehe den Entwicklungen mit Sorge entgegen, was die Zukunft und Sicherheit unseres Trinkwassers und dem erhöhten Erdbebenrisiko durch diese Methode der Gasgewinnung angeht.

Gerne möchte ich wissen, welche Haltung Sie zu der Frage haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hiltrud Limpinsel

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Limpinsel,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Fracking. Ich kann Ihre Sorgen nachvollziehen, denn auch ich persönlich sehe Fracking sehr kritisch.

Der Deutsche Bundestag berät zur Zeit intensiv über das so genannte Regelungspaket zum Fracking. Die SPD-Bundestagsfraktion prüft den Regierungsentwurf sehr sorgfältig. Dabei achten wir insbesondere auf den von Ihnen benannten Schutz des Trinkwassers und auch das Erdbebenrisiko haben wir im Blick.

Sie wissen sicher, dass nach geltendem Recht Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt ist. Dabei wird allerdings nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking entschieden. Das soll jetzt geändert werden. Diese Neuregelung ist ein längst überfälliger Schritt, den die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in der vergangenen Legislaturperiode einfach nicht geschafft hat.

In Lagerstätten außerhalb von Schiefer- und Kohleflözgestein wird das sogenannte „konventionelle“ Fracking zum Teil seit den 1960er Jahren eingesetzt und darf schon nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen. Hier sollen zusätzliche Regelungen eingeführt werden - die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab.

Im Regierungsentwurf sind auch bereits Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen, soll den Unternehmen aufgelegt werden. Zudem werden sie erstmals verpflichtet, die von ihnen beim Fracking verwendeten Substanzen offenzulegen.

Für alle Vorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking komplett untersagt. In den genannten Schutzgebieten wird auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser verboten. Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft.

Sehr geehrte Frau L., Ihre Sorgen sind unseren zuständigen FachkollegInnen der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion bereits bekannt. Wir prüfen in diesen Wochen in Ausschüssen und Anhörungen gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessensgruppen und Sachverständigen, ob durch das vorliegende Gesetzespaket im Bereich des Berg- und Wasserrechts das oberste Ziel erreicht werden kann: die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers und die Sicherheit der Menschen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen müssen.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Die Ausgestaltung und auch die Begrenzung von Probebohrungen ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ein zentraler Beratungsschwerpunkt im parlamentarischen Verfahren.

Die auf Wunsch von CDU/CSU in den Entwurf aufgenommene Expertenkommission lehnen wir ab. Als Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion haben wir diese Position bereits sehr deutlich gemacht und ich habe auch gemeinsam mit den SPD-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen den Beschluss gefasst: „Fracking ist heute nicht verantwortbar – Expertenkommission kein Ersatz für Bundestag“. In diesem Beschluss spricht sich unsere NRW-Landesgruppe für ein Moratorium von Fracking aus. Wegen der heute unabsehbaren Risiken der Technologie fordern wir ein klares Verbot bis mindestens 2021. In diesem Beschluss machen wir auch deutlich, dass wir diese Expertenkommission ablehnen. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag entscheidet. Wie Sie sicher wissen, haben sich auch Hannelore Kraft und die SPD-Landtagsfraktion bereits mehrfach, klar und deutlich gegen Fracking gestellt.

Mit freundlichen Grüßen - von Neudorf nach Neudorf

Bärbel Bas

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