Frage an Bärbel Bas von Lothar B. bezüglich Finanzen
Hallo Frau Bas,
durch meinen Arbeitgeber wurde mir mitgeteilt, dass sich unsere Reiserichtlinien ab 2015 geändert haben. Ab sofort werden Frühstück in Hotels und Speisen im Flug- und Bahnverkehr komplett Versteuert. Ausnahmen sind schriftlich durch Hotel oder Flug/Bahn ausgestellte Nachweise, dass kein Verzehr während der Reise stattgefunden hat.
Viele Kollegen und meine Person, sowie artverwandte Berufsgruppen sind jedoch durchschnittlich 9 Monate /Jahr in der Welt unterwegs. Wie bekommen wir z.B. einen Nachweis des Nichtverzehrs in China, Mongolei oder andere Staaten, in denen wir schon mit den Hotelrechnungen in Steuerform zu kämpfen haben? Oder wie soll das im Flug-/Bahnverkehr funktionieren, wenn während des Services geschlafen wird? Glaubt jemand, dass uns eine Stewardess der Emirates od. anderer Gesellschaften sowie das Servicepersonal der Bahn solch einen Nachweis ausstellen wird? Tatsächlich sind die meisten Auswärtstätigen nicht in der Lage die Frühstückszeiten der Hotels warzunehmen, da sie vorher das Hotel verlassen um Ihren "Job on Site" nachzukommen. Wie kommt das BMF auf solch eine Irrsinnige Idee. Ich für meinen Teil sehe hier eine Benachteiligung unserer Berufgruppe. Ich hoffe, dass seitens meines Arbeitgebers und durch Unterstützung einiger Politiker diese unverhältnismässige Besteuerung wieder abgeschafft wird.
Sehr geehrter Herr Bachem,
viele Dank für Ihre Anfrage und Ihre Anregungen.
Meines Wissens nach gehen die von Ihnen beschriebenen Änderungen auf eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen zurück. Der Deutsche Bundestag hat sich mit diesem Thema also gar nicht befasst.
Ihre Kritik und Ihre Anregungen habe ich aber trotzdem an das BMF mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet. Über die Antwort kann ich Sie selbstverständlich gerne informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
Sehr geehrter Herr Bachem,
wie in meiner Antwort vom 11. Februar geschrieben, hatte ich Ihre Kritik und Ihre Anregungen an das zuständige Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet. Außerdem hatte ich Ihnen angeboten, Sie selbstverständlich gerne über die Antwort zu informieren. Die Stellungnahme des BMF liegt mir jetzt vor.
In dieser Stellungnahme schreibt das BMF, dass im Zuge der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten seien. Dabei sei u.a. auch die Behandlung der vom Arbeitgeber anlässlich einer Auswärtstätigkeit gestellten Mahlzeiten "vereinfacht" und durch eine "einheitliche Verfahrensweise" ersetzt worden.
Wenn Sie mir Ihre Mail-Adresse an baerbel.bas@bundestag.de schicken, würde ich Ihnen die komplette Antwort des BMF direkt weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas