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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Birgit L. •

Frage an Bärbel Bas von Birgit L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bas,

ich möchte gerne Ihre Meinung zum zuletzt beschlossenen Gesetz zur Zwangsbehandlung hören und frage Sie, ob Ihre politische Meinung auch mit Ihrer persönlichen Meinung übereinstimmt.
Was würden Sie sich von einer gesetzlichen Betreuung wünschen, falls Sie einmal in die Situation kämen, auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen zu sein?
Halten Sie die derzeitige Vergütung von gesetzlichen Betreuern für auskömmlich?
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und würde mich über einen Austausch freuen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lordick,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe in dieser Legislaturperiode die Diskussion um die Regelung zur Zwangsbetreuung im Deutschen Bundestag aufmerksam verfolgt und gemeinsam mit meiner Fraktion am Ende dem Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme zugestimmt. Für mich selbst habe ich eine Patientenverfügung verfasst, in der ich meine persönlichen Wünsche und Vorstellungen für den Fall der Fälle formuliert habe.

Die Versorgung und Betreuung von Patientinnen und Patienten unter Zwang ist ein äußerst sensibles Thema, das die Fraktion der SPD in dieser Legislaturperiode mehrfach in verschiedenen Zusammenhängen intensiv beschäftigt hat. Wir haben insbesondere die Versorgungssituation in psychiatrischen Einrichtungen kontinuierlich im Blick. Erst jüngst haben wir in der SPD-Bundestagsfraktion eine sehr emotionale und engagierte Debatte zur Frage medizinischer Zwangsmaßnahmen geführt, da derartige Maßnahmen von vielen Betroffenen als Form der Gewalt empfunden werden.

Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme wurde maßgeblich auf unser Drängen hin auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ist nur mit einer unabhängigen richterlichen Genehmigung möglich. Sie darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden. Auch muss zuvor versucht worden sein, die Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, um eine freiwillige Zustimmung zur Behandlung zu erreichen.

Das Thema der Zwangsbehandlung ist damit aber längst nicht abschließend behandelt. Es gilt weitere Schritte - insbesondere im präventiven Bereich - einzuleiten. Zum Beispiel müssen die ambulanten Hilfesysteme ausgebaut werden, um in Krisensituationen den Betroffenen schnell und frühzeitig helfen zu können. Dieser und weitere Punkte werden uns in der nächsten Wahlperiode weiter intensiv beschäftigen.

Wir setzen uns zudem seit langem dafür ein, dass die Arbeit gesetzlicher Betreuerinnen und Betreuer und ihr Zeitaufwand angemessen gestaltet und vergütet werden. Die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sowie ein auf dieser Arbeit beruhender Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung liefern zu dieser Frage leider keine befriedigenden Antworten. Grundsätzlich ist es uns ein dringendes Bedürfnis Betreuungen schon frühzeitig zu vermeiden. Betroffenen Menschen muss schon vor der Anordnung einer Betreuung besser geholfen werden können. Wir werden die Voraussetzungen für eine gute Betreuung und eine angemessene Vergütung weiterhin prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wir setzen uns auch weiterhin für die Interessen der zahlreichen Berufsbetreuer ein.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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