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Bärbel Bas
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Frage von Andreas G. •

Frage an Bärbel Bas von Andreas G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bas,

wie schon meine Vorredner Herr B. und Herrn E. muss ich Ihnen noch einmal diese Frage stellen.
Wie stehen Sie zu den Punkten ?

a) der Gouverneursrat und die Mitarbeiter Immunität genießen sollen
b) die nationalen Staaten keine Rechte mehr haben, wenn der Vertrag einmal ratifiziert ist,
c) die Kontroll- oder Klagemöglichkeiten zwischen Gouverneursrat und den nationalen Staaten eine Einbahnstraße werden soll

Vor allem wie Ihr Standpunkt als Sozialdemokratin hierzu ist. Es kann doch nicht sein, das sie keine Meinung zu zu solch Haarsträubenden Punkten haben, und diese einfach auf eine sogenannte "Fachgremien" abwälzen und deren Meinung dann blind folgen ??

Der ESM-Vertrag (haben Sie ihn einmal gelesen?) sagt doch nichts weiter aus, als das Deutschland seine komplette Hoheit über seinen Haushalt verliert. Und dann nicht einmal an ein vom EU Bürger gewählten Vertreter, sondern an den sogenannten Gouverneursrat der unter was auch immer für Machenschaften eingesetzt wird. Also eigentlich eine Art Diktatur auf die schon der Bürger keinerlei Einfluss hat, sondern auch die nationale Regierung nicht einmal mehr.

Ist so das Demokratieverständnis der SPD? Und auch Ihre?

MfG
Andreas Gahr

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Sehr geehrter Herr Gahr,

wie Sie wissen laufen die parlamentarischen Beratungen zu ESM und Fiskalpakt gerade und auch in unserer SPD-Bundestagsfraktion ist der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen. Für meinen persönlichen Entscheidungsprozesses kann ich Ihnen aber versichern, dass ich keinesfalls Entscheidungen auf Fachgremien "abwälze" oder Gremien "blind folge". Als Gesundheitspolitikerin habe ich großes Vertrauen in die Expertise und die Erfahrung meiner SPD-Abgeordnetenkolleginnen und Kollegen aus anderen Themenbereichen und das gilt selbstverständlich auch für die Bereiche Europa-, Finanz- und Haushaltspolitik. Ich versuche mir vor allen Entscheidungen aber immer ein möglichst umfassendes Bild zu machen. Deshalb freue ich mich über kritische Mails aus meinem Wahlkreis wie Ihre ebenso wie über die Mails von Herrn Bonow und Herrn Erdmann.

Seit den Fragen von Herrn Bonow und Herrn Erdmann sind rund sechs Wochen vergangenen und in dieser Zeit konnten wir auch als Oppositionsfraktion die Vorlagen ausführlicher prüfen. Sie haben natürlich recht, wenn Sie schreiben, dass der Gouverneursrat und die Mitarbeiter Immunität genießen sollten. Das scheint mir aber alternativlos zu sein. Der Gouverneursrat setzt sich aus den Finanzministern der Euro-Gruppe oder anderen für Finanzen zuständigen Mitgliedern der nationalen Regierungen zusammen und ist somit keine autonome Institution, die machen kann, was sie möchte. Der ESM ist eine Institution, die im Notfall bestimmte Entscheidungen unverzüglich treffen muss und in so einem Fall muss es klare Entscheidungsstrukturen geben. Immunität genießen die Bediensteten nur für ihre dienstlichen Handlungen, diese Immunität kann durch die Finanzminister der Mitgliedsstaaten der Eurozone aufgehoben werden und gilt selbstverständlich nicht für betrügerisches Handeln. Vergleichbare Regelungen gelten etwa für den IWF, die Weltbank, sowie regionale Entwicklungsbanken wie z. B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).

Die Staaten haben über Ihre Mitglieder im Gouverneursrat weiterhin das Heft in der Hand. Deshalb kann man meiner Ansicht auch bei den Kontroll- oder Klagemöglichkeiten nicht von einer Einbahnstraße sprechen. Deutschland muss am wenigstens Sorge haben seine Souveränität zu verlieren. Im Gouverneursrat hat Deutschland anteilig die meisten Stimmen (27,1464%) und damit de-facto ein Vetorecht. Bei der Beschlussfassung gibt es drei Arten von Mehrheiten: Eine einstimmige Mehrheit, eine qualifizierte Mehrheit (mehr als 80%) und eine einfache Mehrheit. Wenn Deutschland und Frankreich sich einig sind, ist ein Beschluss in gegen Deutschland oder Frankreich praktisch gar nicht mehr möglich. Bei wichtigen Entscheidungen ist der entscheidende Ausdruck "gegenseitiges Einvernehmen". Dies bedeutet Einstimmigkeit. In Artikel 5 Absatz 6 wird genau aufgelistet, wofür "gegenseitiges Einvernehmen" gebraucht wird: Ausgabe neuer Anteile, Kapitalabrufe, Änderungen am Grundkapital, Gewährung von Finanzhilfen durch den ESM, etc. Alle wichtigen Entscheidungen müssen im ESM mit Einstimmigkeit getroffen werden. Wenn Deutschland nicht will, zahlt es keinen einzigen Cent. Das ESM-Ratifizierungsgesetz sieht zudem vor, dass eine Erhöhung des finanziellen Beitrags Deutschlands in jedem Fall eines Bundesgesetzes und somit der Zustimmung des Bundestages bedarf.

Sehr geehrter Herr Gahr, das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Mitglieder des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausreichend beteiligt werden müssen und darauf achtet die SPD ganz besonders. Für mich bleibt klar, dass wir nicht weniger, sondern mehr Europa brauchen. Nur mit einer starken EU wird Deutschland in einer immer stärker globalisierten Welt auch in Zukunft wirtschaftlich und politisch eine Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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