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Bärbel Bas
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Frage von Georg O. •

Frage an Bärbel Bas von Georg O. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Bas,

ich möchte Sie gerne zu dem Thema Diätenerhöhung befragen.

Wie jeder nachlesen kann, bekommt ein Abgeordneter im Bundestag ein Gehalt von ~7700€ im Monat. Jetzt werden es bis 2013 noch mal 584€ mehr. Nebentätigkeiten sind nicht eingerechnet.
Mir ist klar, dass das auch Abgeordnete ein Auskommen haben müssen. Die Verantwortung ist nicht zu unterschätzen und die Arbeitszeiten sicherlich auch nicht. Trotzdem stoße ich mich bei jeder Erhöhungsrunde daran, dass sie wohl die einzige Berufsgruppe in Deutschland sind, die ihr Gehalt quasi selber bestimmen kann. Für Sie und Ihre Kollegen ist das sicherlich eine tolle Sache, für uns Bürger aber wenig nachzuvollziehen.

Nun zu meiner Frage:
Wie stehen Sie dazu, dass von einer dritten unabhängigen Seite entschieden wird, ob und wieviel ihre Bezüge erhöht werden? Ein anderer Vorschlag wäre, die Diäten an die Renten zu koppeln. Damit würde sicher kein Berufspolitiker genötigt werden Abends noch Regale bei Aldi einzuräumen, die Erhöhung wäre nachvollziehbar an die wirtschaftliche Situation gebunden und wir Bürger würden nicht alle Jahre wieder wilde Überschriften in der Bildzeitung lesen müssen. Ich fürchte zwar, dass es für so einen Vorschlag keine Mehrheit geben wird aber trotzdem würde mich Ihre Meinung interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Osburg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Osburg,

vielen Dank für Ihre differenzierte Mail zum Thema Diätenerhöhung. Sie haben natürlich erst einmal völlig recht: Zum 1. Januar 2012 und zum 1.Januar 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung um jeweils 292 Euro angehoben. Im Jahr 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung dann 8.252 Euro betragen. Das kann in der Tat jeder nachlesen und ja, wir legen unser Gehalt quasi selber fest.

Allen Bundestagsabgeordneten ist dabei sehr wohl bewusst, dass dies für die Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar ist. Deshalb können Sie mir glauben: Ich würde gerne darauf verzichten, mein Gehalt selbst festzulegen - Und auch auf die damit verbundenen "wilden Überschriften". Grundgesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben den Abgeordneten allerdings vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst, müssen über die Höhe des zustehenden Geldes entscheiden. Das ist gar nicht so einfach und nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 10 Jahren 5 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Die damit verbundene, relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat daran erinnert, dass die Abgeordnetenentschädigung von Zeit zu Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“). Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die „Entschädigung“ der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Die Abgeordneten sollen wirklich unabhängig arbeiten können. Sie sollen nicht in die Versuchung geraten, sich andere Einkommensquellen zu suchen und dadurch von anderen Menschen und Interessen abhängig werden. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung, aber gleichzeitig setzt sich meine SPD-Bundestagsfraktion auch für mehr Transparenz bei der Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten ein.

Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für eine Abgeordnete wie mich, die rund 250.000 Bürgerinnen und Bürger in ihrem Wahlkreis vertritt? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben?

Der Bundestag hat 1995 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Gegenwärtig erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung, die geringer ist als gesetzlich vorgesehen. Als die Vergütung für B6 und R6 nach den Tarifrunde 2008/2009 und der Tarifrunde 2010/2011 angehoben wurde, haben die Abgeordneten auf eine Erhöhung ihrer Entschädigung verzichtet. Die Entschädigung der Abgeordneten entspricht derzeit dem Niveau von B6/R6 aus dem Jahr 2007. Um die Abgeordnetenentschädigung wie gesetzlich vorgesehen an die Vergütung von B6/R6 anzupassen, wurde entschieden, die Entschädigung von jetzt 7.668 Euro in zwei Schritten anzuheben und damit dem Stand von B6/R6 im Jahr 2010 entsprechen.

Insgesamt handelt es sich um eine zurückhaltende Diätenerhöhung. Im Durchschnitt steigen die Diäten von 2010 bis 2013 jedes Jahr um 1,9 Prozent. Das ist auch im Vergleich zu aktuellen Tarifabschlüsse moderat und absolut vertretbar: So wurde in der Chemischen Industrie eine Tariferhöhung von 4,1 Prozent zum April 2011 vereinbart, im Baugewerbe steigen die Löhne und Gehälter und Gehälter dieses Jahr um 3,0 Prozent und bei Volkswagen wurde eine Erhöhung von 3,1 Prozent zum Mai 2011 erreicht. Auch im internationalen Vergleich sind die deutschen Diäten moderat: Gemessen an der Zahl der Einwohner, die ein Abgeordneter vertritt, liegen die Diäten auch nach der Erhöhung im unteren Drittel in Europa. Insgesamt machen die Diäten übrigens nach dieser Erhöhung einen Betrag von nur 0,75 Euro pro Einwohner und Jahr aus.

Die Abgeordnetenentschädigung bleibt eine Baustelle, bei der wir nicht die Hände in den Schoß legen werden. Deshalb wird eine unabhängige Kommission beim Deutschen Bundestag bis Ende der laufenden Wahlperiode ein Verfahren empfehlen wie die Diäten künftig angepasst werden und wie die Altersversorgung künftig geregelt werden kann.

Um das noch einmal sehr deutlich zu sagen: Ich freue mich immer, wenn Bürger aus meinem Wahlkreis wie Sie, Herr Osburg, meine Arbeit wertschätzen und mir schreiben: "Die Verantwortung ist nicht zu unterschätzen und die Arbeitszeiten sicherlich auch nicht." Ich weiß aber natürlich auch: Während leider immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft Vollzeit arbeiten und von ihrem Gehalt trotzdem nicht leben können, muss ich nach Feierabend nicht im Supermarkt Regale einräumen und verdiene im Vergleich zu vielen Menschen in Rheinhausen sehr gut.

Weitere Informationen zu meinen Einnahmen und Ausgaben als Bundestagsabgeordnete finden Sie auf meiner Homepage www.baerbelbas.de in der Rubrik "Gläserne Abgeordnete".

Mit freundlichen Grüßen nach Rheinhausen

Bärbel Bas

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