Frage an Bärbel Bas von Sebastian S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bas,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es war mir klar, dass die SPD mit dem AMNOG nicht einverstanden ist. Aber was ist nun konkret zu tun?
Werden die SPD regierten Bundesländer im Bundesrat am 17. Dezember gegen das AMNOG stimmen und den Vermittlungsausschuss anrufen?
Wir planen, ggf. gegen die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erheben.
Wird die SPD - Fraktion ebenfalls gegen die Neufassung des § 69 Abs. 2 SGB V eine Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben?
Mit besten Grüßen
Sebastian Stegmaier
Sehr geehrter Herr Stegmaier,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wie Ihnen meine Kollegin Volkmer und ich Ihnen bereits geantwortet haben, hat die SPD das AMNOG und damit die von Ihnen angesprochene Regelung abgelehnt. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es ist daher nicht möglich, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser kann nur dann einberufen werden, wenn ein zustimmungspflichtiges Gesetz mehrheitlich von der Länderkammer abgelehnt wird.
Das Instrument der Verfassungsklage ist ein scharfes Schwert, das wohlüberlegt und nur in besonderen Ausnahmefällen von Angehörigen der Legislative eingesetzt werden sollte. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass es von Seiten der SPD zu einer Verfassungsklage gegen das AMNOG kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas