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Bärbel Bas
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Frage von Sandra H. •

Frage an Bärbel Bas von Sandra H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich stelle diese Frage auch weiteren Bundestagsabgeordneten aller Parteien, da ich hoffe, durch die Antworten mir und anderen hier in der begrenzten Öffentlichkeit von Abgeordnetenwatch.de einen Überblick über diese wichtige Problematik zu verschaffen.

Am 28.11.2009 hörte ich eine Meldung des Statistischen Bundesamtes über die sog. "Armutsgrenze". Demnach musste im Jahr 2007 (neuere Zahlen gibt es wohl nicht) ein Alleinstehender mit weniger als 913,00 Euro monatlichem verfügbarem Einkommen in Deutschland als arm gelten.

Daher nun meine (bewusst provokante) Frage: Sind es der Bundesrepublik Deutschland ihre Staatsbürger wert, dass sie mehr als 913,00 Euro monatlich haben, und zwar unabhängig ob erwerbstätig, erwerbslos oder verrentet?

Ich selbst arbeite Teilzeit und habe nur Anspruch auf Wohngeld, komme damit auf knapp 700,00 Euro; und ich kann mir kaum vorstellen, dass es viele Langzeitarbeitslose gibt, die die genannten 913,00 Euro als Transferleistungen beziehen.

Diese Frage hat meines Wissens noch kein Abgeordneter des Bundestages in dieser Form beantwortet, bitte machen Sie den Anfang. Ich halte die beschriebene Problematik nämlich für eine Grundsatzfrage.

Es grüßt Sie freundlich
Sandra Henke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Henke,

bei der von Ihnen zitierte "Armutsgrenze“ handelt es sich nicht um eine politisch festgelegte Größe, sondern um einen rein statistischen Wert. International ist es üblich, zur Vergleichbarkeit eine so genannte Armutsgrenze bei 60% des Durchschnittseinkommens zu ziehen. Bei einer monatlichen Zahlung von 913,00 Euro an alle Alleinstehenden würde sich die statistisch gemessene "Armutsgrenze“ also automatisch nach oben verschieben.

Ich vermute aber mal, dass sie mit ihrer "provokativen Frage" auf etwas anderes hinaus wollen: Das so genannte bedingungslose Grundeinkommen, das ich aus verschiedenen Gründen für problematisch halte. Nur ein Grund: Sie würden viele Menschen zu Empfängern von staatlichen Leistungen machen, aber in dieser Rolle findet sich nicht jeder automatisch wohl. Wenn wir Menschen in schwierigen Lage, etwa Alleinerziehenden, Langzeitarbeitslosen oder "Aufstockern" wirklich helfen wollen, brauchen wir Schritte, die wirklich helfen.

Armutsbekämpfung heißt für mich daher zuerst einmal: ein allgemeiner Mindestlohn, eine kräftige Wohngelderhöhung und ein höherer ALG-II-Satz (insbesondere für Kinder). Vor allem mit dem Mindestlohn wollen wir erreichen, dass wieder mehr Menschen, die Vollzeit arbeiten auch vom Ertrag dieser Arbeit leben können und nicht in die - aus meiner Sicht skandalöse - Situation gebracht werden, auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. In einigen Branchen und Regionen sind wir leider schon so weit, dass Arbeitgeber solche Leistungen bei ihrer Lohnkalkulation mit einrechnen. Wohngeld oder Aufstockungen dürfen Lohndumping kein Vorschub leisten. Deshalb brauchen wir einen allgemeinen Mindestlohn.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bärbel Bas

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