Frage an Babette Winter von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Winter,
wie und mit welcher Begründung gedenken sie sich bei der Abstimmung zum Urheber-und Leistungsschutzrecht zu verhalten.
Insbesondere bitte ich um Bezug auf Artikel 13.
Herzlichen Gruß
A.K.
Sehr geehrter Herr Kühne,
vielen Dank für Ihre Frage die ich gern beantworte. Die Abstimmung über das Urheberrecht im Europäischen Parlament (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM/2016/0593 final - 2016/0280 (COD)) wird voraussichtlich Ende März in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments erfolgen. Ehrlich gesagt ist die Entscheidung über das Ergebnis des Trilogs, der Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament, nicht einfach und ich habe mich noch nicht abschließend entschieden, wie ich abstimmen werde. Hier geht es um die Abwägung zwischen dem angemessenen Schutz von Kreativen, die für ihre Arbeit auch in einer digitalen Welt vergütet werden sollen und der Freiheit im Internet wie wir es gewohnt sind. Ich bin stellvertretende Vorsitzende des Kulturforums der Sozialdemokratie und wir haben uns als Kulturforum sehr für ein weiter entwickeltes Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft stark gemacht. Viele AutorInnen und KünstlerInnen haben über Jahre kritisiert, dass es für sie schwierig bis unmöglich ist, ihr Urheberrecht in der heutigen Zeit durchzusetzen. Deshalb war und ist es unsere Forderung, dass die Plattformbetreiber selbst ihren Anteil an Haftung übernehmen müssen. Haftung heißt, dass die Nutzung von kreativen Leistungen vergütet werden muss. Dem Urheber steht es frei, auf Vergütung zu verzichten und etwas frei zur Verfügung zu stellen - erstmal soll er/sie aber das Recht auf gerechten Anteil an den von den Plattformen mit ihrer Leistung erwirtschafteten Gewinnen haben. In dieser Hinsicht, "vergüten statt verbieten", unterstütze ich das novellierte Urheberrecht.
Gleichzeitig ist mir bewusst, dass, wenn Lizensierung nicht zustande kommt, die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass als technisches Mittel Uploadfilter eingesetzt würden, die technisch ungenau sind und daher die große Gefahr besteht, dass zulässige Inhalte gefiltert werden und dass kleine Firmen in Anhängigkeit von größeren Anbietern geraten könnten. Ich höre genau zu, welche Kritik und Befürchtungen viele Menschen und einige Unternehmen hier vorbringen.
Ich werde bis zur Abstimmung diese Aspekte noch abwägen und mich in der
eigenen Fraktion mit den Kolleginnen und Kollegen beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Babette Winter