
(...) die Bundesregierung keine weiteren Vorgaben gemacht wurden, ist eine Vielfalt innerhalb dieser Gruppe, die auch nicht in den Regierungen vertretene Parteien umfassen würde, nicht gewährleistet. Die Novellierung verpflichtet die Landesregierungen dazu, die Zusammensetzung des Fernsehrats nach drei Amtsperioden zu überprüfen (=A7 21 Abs. 7 ZDF-StV-Entwurf). (...)