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Frage von Tessa H. •

Frage an Azize Tank von Tessa H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Am 4.4.14 gedachte der Bundestag des Genozids in Ruanda. Werden Sie sich als Abgeordneter aus meinem Wohnbezirk dafür einsetzen, dass es am 24. April 2015 im Bundestag eine Gedenkstunde für den Genozid an 1,5 Millionen Armeniern bzw. über drei Millionen Christen im Osmanischen Reich gibt? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der deutsche Gesetzgeber im Unterschied zu seiner halbherzigen Resolution von 2005 wenigsens einhundert Jahre post factum die Verbrechen seines osmanischen Kriegsverbündeten beim Namen nennt und als Völkermord entsprechend der UN-Konvention bezeichnet (der die "Massaker und Deportationen" empirisch zugrunde liegen)? Viele in Deutschland lebende türkeistämmige Menschen erwarten vom deutschen Gesetzgeber eine deutlichere Positionierung als bisher - gegen Genozid, für Völkerverständigung. Das erreicht man aber nur, wenn man juristisch substantiierte Bewertungen ausspricht.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hofmann,

DIE LINKE. stand immer solidarisch mit antirassistischen Initiativen in der Türkei, die für eine offizielle Anerkennung und eine historische Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern in der Türkei eintreten und unterstützte deshalb auch den internationalen Aufruf „1915-2015 Gemeinsames Gedenken an den Genozid an den Armeniern in der Türkei“.

DIE LINKE. gedachte des Völkermords an den Armeniern durch Teilnahme am öffentlichen Gedenken am 24. April in Istanbul und nahm an der Gedenkstunde „Vertreibung und die Massaker an den Armeniern 1915/1916“ im Deutschen Bundestag am 24.04.2015 teil. Zuvor beschloss auch der Geschäftsführende Vorstand der Partei DIE LINKE. am 30. März 2015 eine Resolution (Beschluss 2015/65 GV) zum 100. Jahrestag des Beginns des Völkermord an den Armeniern worin es die Mitverantwortung des Deutschen Reich war für diesen Völkermord hervorhob. Vgl.: http://www.die-linke.de/partei/organe/parteivorstand/parteivorstand-2014-2016/beschluesse/gedenken-an-den-voelkermord-an-den-armeniern-vor-100-jahren/

Die Bundestags-Fraktion DIE LINKE. brachte auf Bundesdrucksache 18/4335 den Antrag „100. Jahresgedenken des Völkermords an den Armenierinnen und Armeniern 1915/1916 – Deutschland muss zur Aufarbeitung und Versöhnung beitragen“ ins Plenum ein. Darin rückte sie die Notwendigkeit einer öffentlichen und kritischen Aufarbeitung der Geschichte des Landes hervor und unterstrich dabei auch die besondere Verantwortung Deutschlands, dass als militärische Schutzmacht und Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs tief in diese Verbrechen involviert war. (Vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/035/1803533.pdf )

Bezüglich des Gedenkens an den Völkermord in Ruanda am 4. April 2014, welches Sei ansprechen, möchte ich abschließend bedauerlicherweise feststellen, dass die Fraktion DIE LINKE., entgegen demokratischen Gepflogenheiten und der Bedeutung des Themas, nicht an einem fraktionsübergreifenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen mitarbeiten durfte. Mein Fraktions-Kollege Wolfgang Gehrcke kritisierte dies auch deshalb in seiner Rede vom 4. April 2014: „Das Verhalten, diese Kleinkariertheit, dass man im Zusammenhang mit einem Völkermord die Linke ausgrenzt und sie daran hindert, an einem solchen Antrag mitzuarbeiten und ihre Fragen einzubringen, muss sich hier in diesem Hause ändern.“ (vgl. http://www.linksfraktion.de/reden/es-fehlte-politische-wille/ ) Vor diesem Hintergrund brachte die Bundestagsfraktion DIE LINKE. einen eigenen Antrag ins Plenum ein, der auch von den Grünen unterstütz wurde und hier abrufbar ist: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/668/66821.html

Siehe dazu auch : http://www.dw.com/de/gedenken-an-den-v%C3%B6lkermord-in-ruanda/a-17543594

Ich hoffe damit Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Für die lange Bearbeitungszeit bitte ich um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen
Azize Tank