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Frage von Dittmar K. •

Frage an Azize Tank von Dittmar K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Tank,

ich habe 37 Jahre lang gearbeitet, seit ich 15 Jahre alt bin. Nun bekomme ich incl. einem geringen Zuschlag 417 Euro Hartz IV.

Im rbb hörte ich, daß EU-Einwanderern selbst dann Kindergeld bezahlt wird, wenn die Kinder in den Heimatländer bleiben.

Siehe auch diesen Bericht:
http://www.bild.de/politik/inland/europaeische-union/weniger-kindergeld-fuer-polen-und-rumaenen-34027940.bild.html

Finden Sie das mir gegenüber fair?

Wie Sie anhand dieses Berichts sehen, gibt es nach Berlin einen erheblichen Zuzug aus Rumänien und Bulgarien: http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/swr/2013/rumaenien-fantanele-100.html

Warum schafft man nicht diese Kindergeldregelung ab? Wenn man so viel Kindergeld bekommt, kann man auch eher für wenig Geld arbeiten. Und aus meiner Sicht nützt das die Fleischerindustrie u.a. gnadenlos aus.

Gerade hörte ich, daß Großbritannien die Zuwanderung aus EU-Ländern eventuell begrenzen möchte ( in den Nachrichten von rbb kam das gerade). Wenn dem so sein sollte, ist das mit geltendem EU-Recht in Einklag zu bringen?

Warum nimmt man immer mehr Länder in die EU auf, obwohl es heute schon genug Probleme gibt?

Mit freundlichen Grüßen

Dittmar Kulik

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kulik,

Die Linke hat sich seit der Einführung von Hartz IV dagegen ausgesprochen und zusammen mit außerparlamentarischen Initiativen dagegen mobilisiert. Sowohl auf parlamentarischer Ebene in Form von zahlreichen Anträgen , insbesondere „Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV“ auf Drucksache 18/3549 (abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/035/1803549.pdf ); „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ auf Drucksache 18/1115 (abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801115.pdf ); „Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum“ auf Drucksache 18/6589 (abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806589.pdf ) sowie mehreren Kleinen Anfragen, z.B.: „Berichte über die Verweigerung der Annahme von Neuanträgen auf Hartz-IV-Leistungen“ auf Drucksache 18/1443 (abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801443.pdf ) sowie „Hartz-IV-Verwaltungspraxis – Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung" auf Drucksache 18/1628 (abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801628.pdf ), haben wir immer wieder die verfehlte Politik der Bundesregierung im sozialen Bereich kritisiert und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Auf außerparlamentarischer Ebene haben wir uns auf Demos und Kundgebungen gegen Hartz IV positioniert und dagegen gekämpft.

Hartz IV ist für uns Armut und Ausgrenzung per Gesetz, die eine soziale Teilhabe nicht ansatzweise gewährleistet und für die millionenfache Ausgrenzung von Menschen vom gesellschaftlichen, politischen und kulturellen verantwortlich ist. Der Staat entzieht sich seiner Verantwortung eines sozialen Staates. Deshalb setzte ich mich verstärkt für die Durchsetzung Sozialer Menschenrechte für Alle ein.

Bezüglich Ihrer Frage nach dem Kindergeld: EU-Ausländer in der Bundesrepublik haben einen Anspruch auf Kindergeld für das im EU-Ausland lebende Kind haben, wenn sie in der Bundesrepublik als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Oftmals ist es so, dass die Eltern in Deutschland arbeiten und ihre Kinder für diese Zeit bei der Familie in ihrem Herkunftsland bleiben. In solchen Fällen ist es gerecht und rechtmäßig, wenn Personen, auch wenn Sie EU-Ausländer sind, jedoch unbeschränkt in der Bundesrepublik ihre Steuern zahlen müssen, auch grundsätzlich für Ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld geltende machen. In Fällen in denen es um sog. Saisonarbeiter geht, die lediglich für eine bestimmte Zeit nach Deutschland kommen, erhalten sie nicht das volle Kindergeld. Der Kindergeldanspruch wird vielmehr unter Anrechnung der bezogenen Kinder-Leistung im Herkunftsland des EU-Bürgers kürzend angerechnet werden. Vgl. dazu auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16.05.2013 (III R 8/11), abrufbar unter: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=28475

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Azize Tank