Sehr geehrte Frau Beeß,
zu Ihrer Frage, ob es rechtmäßig ist, dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auch andere Verbrauchsteuern beinhaltet, möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Sehr geehrte Frau Beeß,
zu Ihrer Frage, ob es rechtmäßig ist, dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auch andere Verbrauchsteuern beinhaltet, möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
(...) ... dann warten wir mal ab und wollen das Beste hoffen. (...)
(...) Ich erwarte allerdings nach der NRW-Wahl genau das Gegenteil: da die Kanzlerin möglicherweise wirklich den allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19% nicht erhöhen will (Wahlversprechen), wird der Bereich der Güter mit 7% drastisch zusammengestrichen oder sogar ganz abgeschafft. Und dies ist - und dies wissen viele Menschen nicht - viel unsozialer als eine Anhebung des allgemeinen Satzes. (...)
(...) Da Sie mit Ihrer Familie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden, wird bei dem Ermitteln Ihres Anspruches das Einkommen Ihrer Frau und der Kinder (Kindergeld) mit berücksichtigt. Die Leistungen ermitteln sich wie folgt: 323 EUR für Sie und 323 EUR für Ihre Frau plus je nach Alter der Kinder ein Betrag, der um das Kindergeld reduziert wird (215 EUR für Kinder bis 5 Jahre; 251 EUR für 6 bis 13 Jahre; 287 EUR ab 14 Jahren) plus die Kosten für die Unterkunft. (...)