Frage an Axel Troost von Roberto M. bezüglich Gesundheit
Bin wegen eines Arbeitsunfalles nicht in der Lage eine Arbeit aufzunehmen. Bekomme eine kleine Rente von der BG. Was mir aber vom Amt Döbeln wieder weggenommen wird. Ich lebe mit meiner Frau und mit noch 3 Kindern in einen kleinen Haus, was uns gehört.
Nun zu meiner Frage:
Was kann ich machen, dass ich meine Familie besser absichern kann? Das Geld vom Amt reicht nicht zum Leben und auch nicht zum Sterben. Wir frieren, da uns das Amt kein Geld für Gas und Warmwasser gibt. Wir werden behandelt wie Abzocker. Wir bitten um einen Rat, seit den 15.08.2006 kann ich meine Familie nicht mehr unterstützen.
Roberto Majewski
Sehr geehrter Herr Majewski,
Sie haben unter Umständen einen Rechtsanspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Das heißt, Sie können ergänzend Arbeitslosengeld II bei der ARGE oder dem JobCenter, je nach dem, was bei Ihnen existiert, beantragen.
Da Sie mit Ihrer Familie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden, wird bei dem Ermitteln Ihres Anspruches das Einkommen Ihrer Frau und der Kinder (Kindergeld) mit berücksichtigt. Die Leistungen ermitteln sich wie folgt: 323 EUR für Sie und 323 EUR für Ihre Frau plus je nach Alter der Kinder ein Betrag, der um das Kindergeld reduziert wird (215 EUR für Kinder bis 5 Jahre; 251 EUR für 6 bis 13 Jahre; 287 EUR ab 14 Jahren) plus die Kosten für die Unterkunft. Dies ergibt einen Sockelbetrag X.
Von diesem Betrag müssen Sie nun Ihre Arbeitsunfähigkeits-Rente und das Einkommen Ihrer Frau abziehen, dann erhalten Sie einen Restbetrag. Jetzt kommt es darauf an, welche Belastungen liegen auf dem Haus, müssen Sie noch einen Kredit abzahlen oder nicht, und einiges mehr.
Sie merken, es gibt hier viele Fragen zu berücksichtigen. Daher empfehlen wir Ihnen, vor Ort eine Beratung aufzusuchen. So gibt es z.B. bei einzelnen Gewerkschaften Sozial- oder Arbeitslosenberatungen. Nehmen Sie zur Beratung bitte Ihre Unterlagen mit. Die Berater vor Ort können Ihnen helfen, zu ermitteln, ob Sie einen Anspruch haben.
Wenn Sie dort kein Beratungsangebot finden, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt mit speziellen Kenntnissen im Sozialrecht aufzusuchen. Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen Sie einen Beratungshilfeschein, damit können Sie in der Regel die Kosten für den Anwalt begleichen. Erkundigen Sie sich bitte vorher bei dem Rechtsanwalt, ob er auf dieser Basis tätig wird.
Mit besten Grüßen
Axel Troost