Warum wird die Sprachmittlung in der Gesundheitversorgung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen?
Sehr geehrter Herr Schäfer,
während meines Praktikums in einem psychosozialen Zentrum für Geflüchtete habe ich die Erfahrung gemacht, dass Klient*innen, augrund der Sprachbarriere einen erschwerten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel einer Psychotherapie haben. Im Wahlprogramm Ihrer Partei steht, dass jeder einen gleich guten Zugang zur medizinischen Versorgung haben sollte. Warum wird dann die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?
Sehr geehrte Frau Hentschel,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für uns als SPD gehört die Frage der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten inklusive der Frage der Sprachmittlung in der Versorgung auf die Tagesordnung fortgesetzter Bund-Länder-Beratungen. Denn gerade in den Ländern existieren zum Teil schon Sprachmittler:innenpools, die für uns Vorbildcharakter haben. Auch hier gilt, dass die Beschäftigung von Sprachmittlerinnen und -mittlern zu den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Integration von Geflüchteten gehört, deren Finanzierung aus Steuermitteln zu erfolgen hat. Durch einen Leistungsanspruch im SGB V würde hingegen die kleinere Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten allein aufkommen müssen.
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Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer (Bochum)
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Vorsitzender der Deutsch-Italienischen Parlamentariergruppe
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