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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Katja S. •

Warum enttäuscht das neue Tierschutzgesetz so? Warum werden Lebendtiertransporte innerhalb Europas nicht schnellstmöglich verboten? Warum bleibt die Anbindehaltung weitere 10 Jahre bestehen?

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SPD

Sehr geehrte Frau S.,

 

das neue Tierschutzgesetz ist aktuell in der parlamentarischen Beratung. Hierbei werden noch einige Anpassungen erwartet. Aus meiner Sicht sind einige Neuerungen im Tierschutzgesetz vielversprechend. Darin soll das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Die Bundestagsfraktion der SPD arbeitet daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess gesetzliche Lücken zu schließen.

Die Anbindehaltung ist kritisch zu betrachten, da sie eine deutliche Einschränkung der Kühe mit sich bringt. Das ganzjährige Anbinden von Milchkühen im Stall wird durch das Gesetz bis in spätestens zehn Jahren verboten. Das ist eine lange Zeitspanne, die allerdings in Anbetracht der hohen Anzahl an Betrieben (allein in Bayern ca. 13000 Betriebe) seine Daseinsberechtigung hat. Es dauert seine Zeit, bis die Betriebe ihre Ställe entsprechend umgebaut haben. Diese Investitionen sind mit erheblichen Kosten verbunden, deshalb halte ich eine Übergangszeit für angemessen. 

Tiertransporte müssen auf europäischer Ebene geregelt werden. Die bestehenden EU-Vorschriften für Tiertransporte sind 20 Jahre alt. Sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen, den Nachhaltigkeitszielen und den berechtigten Sorgen der Bürger, wenn es um den Tierschutz geht. Die EU-Kommission hat Ende letzten Jahres Lösungen präsentiert, die für die Gewährleistung eines guten Tierschutzes beim Transport unerlässlich sind:

  • Die Transportzeiten werden verkürzt, und bei langen Transporten müssen die Tiere zum Ruhen, Füttern und Tränken abgeladen werden. Für Schlachttiere und gefährdete Tiere wie nicht abgesetzte Kälber und trächtige Tiere gelten besondere Vorschriften.
  • Das Platzangebot für die verschiedenen Tiere wird erhöht und an die jeweilige Tierart angepasst.
  • Für den Transport bei extremen Temperaturen gelten strenge Bedingungen, darunter die Beschränkung des Transports auf die Nacht, wenn die Temperaturen 30 Grad übersteigen. Außerdem müssen bei Temperaturen unter 0°C die Fahrzeuge abgedeckt und die Luftzirkulation im Tierraum kontrolliert werden, um die Tiere während der Fahrt vor dem Auskühlen zu schützen. Wenn die Temperaturen unter -5°C fallen, sollte die Transportdauer zusammen mit den oben genannten Maßnahmen 9 Stunden nicht überschreiten.
  • Die Vorschriften für die Ausfuhr von lebenden Tieren aus der Union werden verschärft, einschließlich besserer Kontrollen in Drittländern, damit sie den in der EU geltenden Standards entsprechen.
  • Digitale Instrumente werden die Durchsetzung der Transportvorschriften erleichtern (z. B. Echtzeit-Ortung von Fahrzeugen, zentrale Datenbank).

Diese Regeln werden innerhalb der kommenden 5 Jahre umgesetzt und sind sehr wichtig für weitergehenden Tierschutz.

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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