Wie soll die Entlastung bei den Heizkosten für Flüssiggaskunden aussehen?
Gerade im ländlichen Raum heben einige noch Flüssiggastanks auf ihrem Grundstück stehen. Auch hier sind die Preise stark gestiegen. Was ist hier angedacht oder lässt man den ländlichen Raum hier im Stich?
Sehr geehrter Herr S.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Thema Entlastung bei gestiegenen Heizkosten.
Gerne teile ich Ihnen mit, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können. Der Bund hat alleine für das Land Niedersachsen 169 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Diepholz-Nienburg I ist mir bewusst, dass wir gerade den Menschen im ländlichen Raum hier unter die Arme greifen müssen, entsprechend habe ich mich stets für diese Härtefallhilfen stark gemacht.
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass sich Ihre individuellen Einkaufswerte im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau 2021 mehr als verdoppelt haben. Wo das allgemeine Preisniveau 2021 lag, haben Bund und Länder mit Referenzpreisen festgelegt. Diese betragen jeweils inklusive Mehrwertsteuer: für das Sie betreffende Flüssiggas 57 ct/l für Heizöl 71 Cent pro Liter (ct/l) für Holzpellets 24 ct/kg für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm (ct/kg) für Holzbriketts 28 ct/kg für Scheitholz 85 Euro je Raummeter für Kohle und Koks 36 ct/kg.
80 Prozent der Kosten, die 2022 über eine Verdopplung der Referenzpreise hinausgingen, übernimmt der Bund. Wer seinen Erstattungsanspruch im Vorfeld berechnen möchte, kann zum Beispiel den Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Maximal erhalten Antragstellerinnen und Antragstellern eines Privathaushalts 2000 Euro Unterstützung. Voraussetzung ist aber, dass die Entlastung mindestens 100 Euro beträgt. In einem Wohnhaus, in dem mehrere Haushalte von ein und derselben Heizungsanlage versorgt werden, steigt die Bagatellgrenze mit jeder Partei um 100, höchstens aber bis auf 1000 Euro an. In Wohneigentümergemeinschaften (WEG) oder vermieteten Mehrfamilienhäusern kann die WEG beziehungsweise der Vermieter Ansprüche geltend machen. Vermieter verpflichten sich mit Antragstellung, die erhaltene Förderung an die Mieter weiterzugeben. Mieterinnen und Mieter müssen daher selbst nicht tätig werden.
Die Beantragung ist möglich unter: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds. Neben diesem Weg gibt es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich im Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag. Dieser ist in den Beratungsstellen verfügbar oder kann heruntergeladen werden, wenn der Online-Rechner (www.t1p.de/rechner-papierantrag-nds) eine Antragsberechtigung festgestellt hat.
Wichtig ist mir dabei gewesen, dass der Zugang zu diesen Hilfen niedrigschwellig ist und die Bürger im Falle von Fragen oder Unklarheiten bei der Antragstellung Unterstützung erhalten, indem sie beispielsweise die sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband) aufsuchen können.
Sehr geehrter Herr S., ich hoffe Ihnen damit ein wenig weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB