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Axel Knoerig
CDU
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Frage von Heribert K. •

Wie aktuell sind die Daten der von der BAA geführten Bewerberbörse?

Sehr geehrter Herr Knoerig,

bei der Recherche nach neuen Mitarbeitern für meinen Betrieb stelle ich immer wieder fest, dass Bewerbungen, die vor 30+Tagen ins Portal gestellt wurden, nicht mehr aktuell sind. Die Personen sind schon längst in einem neuen Job. Ebenso finden sich Stellengesuche, bei denen Bewerber aktuell für einen abgelaufenen Zeitraum (31.04.2024) ihre Arbeitskraft anbieten. Nehmen die turnusmäßig veröffentlichen Arbeitsmarktdaten Bezug auf die Anzahl der offenen Stellen in der Bewerberbörse der BAA? Gibt es da irgendwelche Abhängigkeiten zur Anzahl der Arbeitssuchenden laut Bewerberbörse? Werden parallel Aktenzeichen in der Bewerberbörse und bei der BAA gelöscht? Wann? Welches Procedere existiert bei der BAA, damit die Daten in der Bewerberbörse aktuell gehalten werden? Warum werden die Bewerberdaten nicht nach 30+ Tagen gelöscht oder aktiv von der BAA "angesprochen", ob sie noch nach Arbeit suchen? Wer ist "verantwortlich" für die Aktualität der Bewerberbörse?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

ich habe mich an die Bundesagentur für Arbeit gewendet, um Ihre Fragen zum Stellenportal zu beantworten. Diese hat mir die folgenden Antworten übermittelt:

1) Nehmen die turnusmäßig veröffentlichen Arbeitsmarktdaten Bezug auf die Anzahl der offenen Stellen in der Bewerberbörse der BAA? 

In die Statistiken der BA finden nur solche Stellen Eingang, bei denen Arbeitgeber die BA explizit mit der Vermittlung geeigneter Arbeitsuchender beauftragen. Eine Meldepflicht für zu besetzende Stellen besteht für die Arbeitgeber nicht. Arbeitgeber können Stellenangebote, für die sie keine Bewerbervermittlung durch die BA wünschen, selbstständig als Online-Stellenangebote im Portal der BA veröffentlichen; diese sind dann nicht Bestandteil der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen.

2) Gibt es da irgendwelche Abhängigkeiten zur Anzahl der Arbeitssuchenden laut Bewerberbörse? 

In der Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden werden nur Personen berücksichtigt, die sich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet haben und die vermittlerisch durch einen der genannten Träger (Agentur, Jobcenter) betreut werden. 

Es gibt Personen, die 

-              sich ausschließlich über das Portal der Bundesagentur für Arbeit registrieren, um die von der BA angebotene Jobsuche zu Stellensuche nutzen.

-              die Plattform Jobsuche zur eigenständigen Stellensuche nutzen und gleichzeitig von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter vermittlerisch betreut werden. 

-              ausschließlich durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter vermittlerisch betreut werden. 

Für die Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden werden ausschließlich die Daten verwendet, die im Vermittlungs-/ Beratungs- und Informationssystem erhoben werden, also jener Personen die von der BA vermittlerisch betreut werden. 

Zusätzlich werden die von den Jobcentern mit zugelassener kommunaler Trägerschaft gemeldeten Arbeitslosen- und Arbeitsuchenden-Daten in der Statistik berücksichtigt. Zugelassene kommunale Träger gibt es seit 2005.

3) Werden parallel Aktenzeichen in der Bewerberbörse und bei der BAA gelöscht? Wann? 

Personen, bei denen eine Abmeldung aus der Betreuung der BA (z. B. Arbeitsaufnahme) erfolgt, erfolgt zeitgleich eine Inaktivstellung des Bewerberprofiles in der Bewerberbörse.

4) Welches Procedere existiert bei der BAA, damit die Daten in der Bewerberbörse aktuell gehalten werden? 

Im Online-Portal der BA können Unternehmen in der Bewerberbörse nach geeignetem Personal suchen. In der Bewerberbörse werden Bewerberprofile veröffentlicht, welche entweder durch Fachkräfte der Agenturen für Arbeit bzw. gemeinsamen Einrichtungen oder durch Ausbildung- bzw. Arbeitsuchende selbst online angelegt wurden.

Bewerberprofile, die durch Fachkräfte der Agenturen für Arbeit bzw. gemeinsamen Einrichtungen erfasst wurden, werden in der Regel durch diese betreut. Die Mehrheit der veröffentlichten Bewerberprofile ist betreut. 

Die Aktualität der betreuten Bewerberprofile wird durch die zuständigen Fachkräfte der Agenturen für Arbeit bzw. gemeinsamen Einrichtungen im Rahmen der regelmäßigen Beratungsgespräche sichergestellt. 

Die Aktualität eines unbetreuten Bewerberprofils liegt in der Verantwortung der betreffenden Person.

5) Warum werden die Bewerberdaten nicht nach 30+ Tagen gelöscht oder aktiv von der BAA "angesprochen", ob sie noch nach Arbeit suchen? Wer ist "verantwortlich" für die Aktualität der Bewerberbörse?"

Um die Veröffentlichung von nicht mehr aktuellen Bewerberprofilen zu vermeiden, erfolgt eine technische Unterstützung. 

Ein betreutes Bewerberprofil wird automatisiert aus der Veröffentlichung genommen, wenn eine Abmeldung (z. B. Abmeldung in Arbeit) der Person erfasst wird.

Wurde ein Bewerberprofil durch die Person selbst angelegt, wird dieses nach drei Monaten aus der Veröffentlichung genommen, sofern die Person das Bewerberprofil nicht aktiv genutzt hat. Die betreffende Person wird über den Vorgang informiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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