Wann kommt die Gleichstellung aller EM-Bestandsrentner (2019)?
Sehr geehrter Herr R.,
ich danke Ihnen für die Nachricht, in der Sie sich erkundigen, wann mit einer Gleichstellung aller Erwerbminderungsrenten zu rechnen ist.
Dazu kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrenten wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach diskutiert.
Da sich im Rentenbestand unterschiedlich berechnete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit befinden, konnte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. So finden sich im Rentenbestand noch Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit (Recht bis 2001) und Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung mit und ohne Absenkung des Zugangsfaktors.
Zudem ging die Absenkung des Zugangsfaktors und die Änderung der Bewertung rentenrechtlicher Zeiten mit einer gleichzeitigen stufenweisen Anhebung der Zurechnungszeit einher (z.B. - bis 1991 = 55 Lebensjahr, - ab 2014 = 62. Lebensjahr, - seit 2019 stufenweise Anhebung bis Regelaltersgrenze).
Daher ist eine generelle Aussage, ob eine in der Vergangenheit berechnete Rente tatsächlich geringer ausgefallen ist als eine später berechnete Rente, nicht möglich.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat aufgrund der Aussage im Koalitionsvertrag bereits signalisiert, dass sie der Thematik aufgeschlossen gegenüber steht, aber dafür zwingend eine Pauschalregelung benötigt und die maschinelle Umsetzbarkeit eine notwendige Voraussetzung ist. Hier werden also noch weitere Gespräche/Verhandlungen notwendig sein.
Sehr geehrter Herr R., Ihr Wunsch nach Gleichstellung ist verständlich, aber wie Sie den Ausführungen entnehmen können, nicht einfach umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB