Sie lehnen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ab. Stattdessen setzen Sie (wir) auf eine innovative, moderne Verkehrssteuerung.Warum greift diese Position offenbar nicht in nahezuallenEU-Staaten?
Sehr geehrter Herr K.,
die Gemeinsame Verkehrspolitik der EU wurde mit dem Lissabon-Vertrag 2007 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und fokussiert sich nun auf Verkehrssicherheit. Das bezieht sich auf Luft-, Wasser-, Schienen- und Straßenverkehr gleichermassen. Zur Verkehrssicherheit sind 2014 und 2019 neue EU-Richtlinien erlassen worden, die in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wurden bzw. werden. Die EU beschränkt sich hier auf Regeln zur Ladungssicherheit, Fahrzeuggewichten, Führerscheinregeln, Parkraumbewirtschaft etc.
Tempolimits und Verkehrssicherheit sind Aufgaben der Mitgliedsstaaten, die zur Verkehrssteuerung sehr unterschiedliche Regularien haben. Alle EU-Mitgliedsstaaten suchen nach effizienten Instrumenten zur Verkehrsteuerung und zur Reduzierung von Staus. In Deutschland ist 2019 das „Nationale Kompetenznetzwerk Mobilität“ gegründet worden, das zwischen Bund, Ländern und Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Mobilität unterstützt. Das ist in der Praxis ein weites Feld, in dem Stadtplanung, Infrastruktur, Klimaschutz, ÖPNV, Raumplanung u.v.m. zusammenspielen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB