Frage an Axel Knoerig von Gerhard R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Betrachten Sie es als gerechtfertigt, wenn durch die Absenkung der E-Steuer, Herr Ackermann etwa 40.000,- Euro im Jahr mehr zur Verfügung hat und ich als Durchschnittsrenter durch Kopfpausche und Merkelsteuer mindestnes 2.000,-weniger? Bei mir macht das 1,8 Monatsrenten Verlust aus.
Oder hat man in Ihrer einen neuen Bibelspruch aufgelegt - "wer hat dem soll gegeben werden - wer wenig hat demn soll es genommen werden" ?
(bitte nicht mit dem falschen argument antworten, dass Abschreibungsmodelle gestrichen werden sollen - jeder Steuerfachgehilfe wird Ihnen bestätigen das dies Verlustzuweisungen (bis 300%) heute nicht mehr möglich sind - warum Herr Kirchhof mit dieser falschen Behauptung arbeitet setzt ihn in ein besonderes Licht)
Sehr geehrter Herr Rebholz,
Ihren Ärger zur Absenkung der Einkommensteuer kann ich gut verstehen. Die steuerrechtliche Stellschraube über "Abschreibungsmodelle" oder "Verlustzuweisung" trägt bestimmt nicht zu einer gerechteren Abgabenlast bei. Die hohen Aufsichtsratsgehälter - sie haben den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann erwähnt -, sind seit langem schon der Politik ein Dorn im Auge. Dazu gibt es nun einen Corporate Governance Kodex, der im Februar 2002 vom Bundesjustizministerium im Auftrag einer Regierungskommission verabschiedet wurde. Führende Wirtschaftsberatungsfirmen wie Kienbaum haben sich dieser Aufgabe angenommen, die Vorstandsgehälter über konzerninterne Regelungen zu deckeln.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig