Frage an Axel Knoerig von Horst W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Knörig,
Ist es richtig, das nach dem vorliegendem Gesetzesentwurfs, des "4. Bevölkerungsschutgesetzes", es für uns Bürger nicht mehr möglich ist direkt zu den Verwaltungsgerichten zu gehen und Anordnungen etc. überprüfen zu lassen?
Mit freunlichen Grüßen
Horst Weymann
Sehr geehrter Herr Weymann,
Verwaltungsgerichte überprüfen Verwaltungsentscheidungen von Behörden des Bundes, der Länder oder Kommunen. Hier kann es auch um Verfahren zwischen Behörde und Bürger gehen. Beim Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes geht es nicht um diesen exekutiven Vollzug durch Landes- oder Kommunalverwaltungen. Hier greifen dann eher Klagen gegen den Lockdown der Länder über die Verwaltungsgerichte, etwa von Handelsverbänden oder Händlern. Es geht beim Bevölkerungsschutzgesetz aber grundsätzlich um die Überprüfung von Grundrechtseingriffen. Da ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Das kann von jedem Bürger angerufen werden. Zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz gibt es über 40 Verfassungsklagen, die in Kürze behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB