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Axel Knoerig
CDU
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Frage von Helmut T. •

Frage an Axel Knoerig von Helmut T. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Knoerig,

unser Landkreis ist außerordentlich durch industrielle Landwirtschaft geprägt. Bodenbelastung durch Gülle und Pestizide seit langem Thema und Problem. Seit Jahren verschwinden mehr und mehr die früher für unsere Region typischen Heckenbegrenzungen von Äckern und Weiden. Ausgleichsflächen werden in hohem Maße subventioniert.
Warum ist von einer Rekultivierung im Sinne von mehr an Hecken und Bäumen als Ackergrenzen (und sogar verpflichtend) nichts von den Parteien und Ihnen zu hören?
Was tun Sie gegen die zunehmende Erosion der Flächen?
Setzen Sie sich für eine nachhaltige Landwirtschaft ein? Was tut, was will die CDU im Landkreis ändern, bewirken?
Was tun Sie und Ihre Partei aktiv gegen das Artensterben?

Mit freundlichen Grüßen
H. T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Mai 2019.

Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen betrug der tägliche Flächenverbrauch in Niedersachsen im Jahr 2015 im Mittel bei 9,3 Hektar. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich 2017 im Rahmen der „Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen“ das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch pro Tag bis zum Jahr 2030 auf maximal 4 Hektar zu begrenzen.

Der Versiegelungsanteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen beträgt 46 %, bezogen auf die Landesfläche von Niedersachsen sind das insgesamt 14 %. Wir haben mit der Novelle des Baugesetzbuches im Bund und in Niedersachsen die Reduzierung des Flächenverbrauchs zur Pflicht gemacht. Maßgeblich werden hierbei insbesondere die Stärkung der Innenentwicklung, der Schutz des Außenbereichs vor Überbauung sowie die Aktivierung von Brachflächen und Konversionsflächen angesehen. Das gilt auch in den Landkreisen bei der Änderung von Flächennutzungsplänen, der Bauleitplanung und der Neubeantragung von Bau- und Gewerbeflächen. Durch Kompensationsmaßnahmen kann z.B die beeinträchtigte Funktion des Naturhaushaltes am selben Ort zeitnah durch eine andere Maßnahme verbessert. Beispiel: Durch die Versiegelung eines Straßenneubaus wird die Grundwasserneubildung verringert. In unmittelbarer Nähe wird eine alte Straße auf derselben Fläche abgebaut (Rückbau).

Es geht dabei auch um die konsequente Entsiegelung von Böden dort, wo es nutzungsbedingt sinnvoll ist. Geeignete Maßnahmen sind: die Nutzung innerstädtischer Baulücken sowie die Reaktivierung ehemaliger Gewerbe- und Industriestandorte sowie die Neuausweisungen auf der „grünen Wiese" und die damit einhergehende Flächeninanspruchnahme durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen zu reduzieren.

Seit 2007 haben wir im Bundeslandwirtschaftsministerium mit der Sektorstrategie „Agro-Biodiversität: Schutz durch Nutzung“ wesentlich zur Verbesserung der biologischen Vielfalt der Pflanzen und Tiere in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft beigetragen. Dazu gehören alle Zuchtformen von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen sowie ihre verwandten Wildarten. Zu den Komponenten gehört auch die sogenannten „ökologischen Dienstleistungen“ in Agrarökosystemen zu gewährleisten: den Kreislauf der Nährstoffe, die Regulierung von Kulturschädlingen und Krankheiten, die Bestäubung, den Erhalt örtlicher Wildtier- und Wildpflanzenpopulationen, den Schutz von Wassereinzugsgebieten, den Erosionsschutz und die Klimaregulation.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium stimmt zurzeit einen „10-Punkte-Maßnahmenpaket zum Klimaschutz“ an. Dabei geht es um die Senkung der Stickstoffüberschüsse und –emissionen, die energetische Nutzung von tierischem Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen, die Emissionsminderung in der Tierhaltung, den Humusaufbau im Ackerland, den Erhalt von Dauergrünland, den Schutz von Moorböden und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Ebenso wird eine Torfschutzstrategie abgestimmt und ein Verbot von bienenschädlichen Neonikotinoiden beschlossen.

Im Bienen- und Insektenschutz haben wir die Forschung 2018 um 6 Mio. Euro erhöht, ebenso fördert das Ministerium Initiativen zu den Lebensbedingungen von Bienen und Insekten. Außerdem wird zzt. zum Grundwasserschutz die Düngeverordnung mit den EU-Vorgaben kompatibel gemacht.

Mit besten Grüßen

Axel Knoerig MdB

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