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Axel Knoerig
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Frage von Bernd J. •

Frage an Axel Knoerig von Bernd J. bezüglich Soziale Sicherung

Wie stehen Sie zum Bedingungslosen Grundeinkommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. August 2017.

Die "Bedingungslosigkeit" des Grundeinkommens widerspricht den Prinzipien der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung. Sie steht den rechtlichen Bedingungen der sozialen Sicherung, die heute gelten, unversöhnlich gegenüber. Das bedingungslose Grundeinkommen widerspricht dem Äquivalenzprinzip, dass je höher das Risiko ist, auch höhere Beiträge bezahlt werden. Es widerspricht ebenso dem Solidaritätsprinzip, weil der Solidarausgleich nicht mehr nach (prüfungspflichtiger) Bedürftigkeit erfolgt, die sich solange erstreckt, wie die Bedürftigkeit besteht, sondern nun nach dem Prinzip eines unbefristeten Leistungseinkommens bewertet wird. Ebenso steht das bedingungslose Grundeinkommen dem Subsidiaritätsprinzip entgegen, weil die Eigenverantwortung der zunächst kleinsten Einheit über Bord geworfen wird. Auch die individuelle Bedarfsermittlung nach dem Versorgungs- und Fürsorgeprinzip ist mit dem bedingungslosen Grundeinkommen nicht vereinbar.

Bei der Finanzierung ist zu berücksichtigen, dass die Abgabenlasten auf die Markteinkommen (Lohnnebenkosten) steigen werden. Das Transfersystem des Grundeinkommens ist nicht kompatibel mit den SGB-Büchern I-XII, weil es Gerechtigkeitslücken produziert. Wie soll einem Leistungsträger im System kommuniziert werden, dass es Leistungsbezieher eines bedingungslosen Grundeinkommens gibt, die sich dem Grundsatz des Förderns unterwerfen, aber nicht dem Grundsatz des Forderns? Arbeit ist mehr als Broterwerb. Es ist Lebenssinn und Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Es gilt, Arbeit zu fördern und nicht Arbeitslosigkeit. Die Motivierung der Arbeitssuche wird heute flankiert durch erhebliche staatliche Hilfen bei der Qualifizierung, Weiterbildung und Beschäftigungssuche. Für alle anderen Situationen gilt die Grundsicherung. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen werden die Leistungsprinzipien der Agenda 2010 in Frage gestellt, die verantwortlich für die gute Arbeitsmarktsituation sind. Egal wie man das Blatt wendet, eine sozialrechtliche Ausgestaltung des bedingungslosen Grundeinkommens wäre nicht klagefest vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB

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