Frage an Axel Knoerig von Tanja R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Knoerig,
Auch sie haben das Ende der klinischen Geburtshilfe im Landkreis Diepholz verfolgt. Damals schon betonte unsere Bürgerinitiative, dass die Geburtshilfe sowie die gesamte Hebammenversorgung stark gefährdet sind.
Der Deutsche Hebammenverband meldete am 13. Februar 2014, dass die Nürnberger Versicherung zum 1. Juli 2015 aus den beiden letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für Hebammen aussteigt.
Ohne Versicherung dürfen freiberufliche Hebammen keine Geburten betreuen und keine Vor- und Nachsorge anbieten. Damit bricht die wohnortnahe Versorgung gebärender Frauen zusammen. Ohne eine Lösung dieses Problems werden noch mehr Geburtsstationen vor der Schließung stehen. Dies ist besonders fatal, weil die außerklinische Geburtshilfe unterdessen schon an vielen Orten Deutschlands nicht mehr gewährleistet ist. Die Verzehnfachung des Haftpflichtversicherungsbeitrages konnte durch die höheren Ausgleichszahlungen der Krankenkassen nicht in ausreichendem Maße abgefangen werden. Die wohnortnahe Versorgung gebärender Frauen ist aber eminent wichtig für eine möglichst niedrige Mütter- und Säuglingssterblichkeit.
Das Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung von Schwangeren wird massiv eingeschränkt. Die Gesundheitsversorgung in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist von kaum zu überschätzender gesellschaftlicher Bedeutung und muss ein Thema für die Volksvertretung sein.
Ich wiederhole daher meine dringende Bitte an Sie, sich wirksam für den Fortbestand des Berufes der Hebamme einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Rust
1.Vorsitzende der Bürgerinitiative für eine Geburtshilfe im Landkreis Diepholz
Sehr geehrte Frau Rust,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Februar 2014, in welchem Sie auf die Situation der freiberuflichen Hebammen und insbesondere deren Berufshaftpflichtversicherung aufmerksam machen.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese - in der Unterstützung von Müttern - so wichtigen Tätigkeit ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Situation der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen werden.
Die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger ist anspruchsvoll. Ihre Leistungen sind für eine den medizinischen Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern entsprechenden Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung. Dabei ist uns wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter - in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem behandelnden Arzt - liegt, ob sie daheim, in einem Geburtshaus, ambulant oder stationär in einem Krankenhaus entbinden möchte.
Die finanzielle Situation, insbesondere von freiberuflichen Hebammen, beschäftigt uns seit längerem. Ein besonderer Augenmerk liegt hierbei auf den steigenden Berufshaftpflichtprämien und der Vergütung der freiberuflichen Hebamme. Die Vergütung wird durch die Vertragspartner der Selbstverwaltung (Krankenkassen und Hebammen) festgelegt. In der vergangenen Legislatur haben wir die Ausgangssituation für die Verhandlungen deutlich verbessert, in dem jetzt steigenden Kosten u. a. für die Berufshaftpflichtversicherung bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurde eine langjährige Forderung der Hebammen umgesetzt und die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das SGB V überführt.
Die mit der Gesetzesänderung vorgesehene Berücksichtigung der Haftpflichtprämien konnte bereits zum Januar 2013 rückwirkend in die Vergütung der Hebammen aufgenommen werden. Danach stiegen die Vergütungen der Hebammen stufenweise um 15 Prozent nachdem bereits im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammen geschlossen wurde, die die Übernahme der Kosten aus den Steigerungen der Berufshaftpflicht vorsah.
Darüber hinaus wurde die steigende Belastung der Hebammen durch Haftpflichtprämien im Rahmen des Bürgerdialoges der Bundeskanzlerin in der vergangenen Wahlperiode aufgegriffen. Als Ergebnis wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hebammenverbände einberufen, um die Probleme der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland weiter zu analysieren. Neben dem Thema der Haftpflichtversicherung wurden als weitere Arbeitsschwerpunkte die Fragen der Ausbildung, die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe sowie die Sicherung der Versorgungsqualität in der Geburtshilfe erörtert. Insbesondere zum Thema Berufshaftpflichtversicherung wurden weitere zuständige Ministerien wie das Bundesjustizministerium, das Bundesfinanzministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hinzugezogen.
Derzeit wird der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit den Hebammenverbänden abgestimmt und soll noch im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden. Da im Rahmen der Arbeitsgruppe insbesondere auch die Vorschläge der Hebammen zu einer möglichen Umgestaltung der Kostentragung der Berufshaftpflichtprämien erörtert wurden und neben der Kostenproblematik Versicherungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen, werden wir die Vorlage des Berichtes abwarten und auf dieser Grundlage mit allen Beteiligten an einer tragfähigen Perspektive für die Hebammenversorgung in Deutschland arbeiten. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik, damit die Versorgung mit Hebammen auch dauerhaft gesichert bleibt.
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, diese Thematik weiter voranzubringen. Daher werde ich zu gegebener Zeit wieder auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB