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Axel Knoerig
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Frage von Horst W. •

Frage an Axel Knoerig von Horst W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Knörig,

wie definieren Sie Ehe und Familie? Wie stehen Sie zu dem GG Art. : Ehe und Familie stehen unter den besonderen Schutz der Gemeinschaft!? Wie und was wollen Sie tuen um die Vorstellung von Ehe und Familie nach christlichen Werten zu stärken? Sind Sie für oder gegen die Gleichstellung von Homosexuellen "Partnerschaften, mit der Ehe von Mann und Frau?

Für Ihre Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Weymann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weymann,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich zu den von Ihnen gestellten Fragen Stellung beziehen.

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht die Ehe unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Ehe wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert (vgl. etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz vom 6. Dezember 2005, Rn. 60). Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wäre mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und damit verfassungswidrig.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich zudem ausdrücklich zu der in Artikel 6 niedergelegten Wertentscheidung des Grundgesetzes. Ehe und Familie sind die Keimzelle der Gesellschaft und bedürfen auch in einer Zeit gesellschaftlichen Wandels des besonderen Schutzes und der Förderung durch den Staat. Wir sind daher auch der Überzeugung, dass die Rechtsordnung in bestimmten, sachlich gerechtfertigten Bereichen eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft machen muss - so etwa, wenn es um die Elternschaft für Kinder geht. In diesem Zusammenhang kann ich Sie auf eine Pressemitteilung der Fraktion anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Bundestag aufmerksam machen:

http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_experten_lehnen_adoptionsrecht_fuer_gleichgeschlechtliche_lebenspartner_fachuebergr/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__18968/Inhalte.aspx

Zugleich ist aber auch darauf hinzuweisen, dass das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft in der heutigen Rechtswirklichkeit bereits weitgehend der Ehe angeglichen worden ist. Auch in der laufenden 17. Wahlperiode wurden entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen, etwa im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht, umgesetzt. Hierzu zitiere ich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/8248, S. 3):

„Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP dazu bekannt, die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften weiter zu verbessern. Als konkretes Ziel wurde die Übertragung der familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe im öffentlichen Dienstrecht des Bundes auf Lebenspartnerschaften genannt. Ferner haben sich die Parteien der Regierungskoalition im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen und dort insbesondere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.

Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 wurden die Lebenspartner den Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht gleichgestellt. Das Jahressteuergesetz 2010 brachte die Gleichstellung auch im Grunderwerbsteuerrecht. Durch das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften wurde die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im öffentlichen Dienstrecht rückwirkend zum 1. Januar 2009 erreicht. […]“

Sehr geehrter Herr Weymann, ich hoffe Ihnen mit meiner Einschätzung weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB

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