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Axel Knoerig
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Frage von Rainer B. •

Frage an Axel Knoerig von Rainer B. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Knoerig,

wie stehen Sie zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage und wie verstehen Sie die breite Kritik daran, auch im Internet?

Mit besten Grüßen,
Rainer Barg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Barg,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworten möchte. Das Bundeskabinett hat soeben den Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf den Weg gebracht. Demzufolge sollen gewerbliche Internetdienste wie Suchmaschinen die Verlage künftig für die Verbreitung von Zeitungsartikeln finanziell entschädigen. Die Neuregelung sieht im Detail vor, dass die gewerblichen Anbieter eine Lizenz erwerben müssen, um Presseerzeugnisse im Internet verwenden zu dürfen. Wie bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, soll damit ein besserer Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet werden. Denn die gewerblichen Anbieter machen sich die schöpferischen Leistungen der Verlage zunehmend systematisch zunutze und sollen daher diese zum Ausgleich an ihren Gewinnen beteiligen. Mit der neuen Gesetzesregelung werden die Presseverlage im Online-Bereich mit anderen Werkvermittlern gleichgestellt, die seit langem entsprechende Rechte haben. Private oder ehrenamtliche Nutzer betrifft der Gesetzentwurf nicht: Sie können weiterhin kostenlos die Berichte lesen. Mit dieser Lösung wird folglich der Journalismus hierzulande gestärkt: Vielfalt und Qualität in unserer Presselandschaft sind nur möglich, wenn die Arbeit der Redaktionen auch entsprechend honoriert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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