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Axel Knoerig
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Frage von Florian M. •

Frage an Axel Knoerig von Florian M.

Sehr geehrter Herr Knoerig,
Mir geht es bei der Vergabe meiner Erststimme, darum wie der Abgeordnete unseres Wahlkreises diesen in Berlin vertritt über alle Parteigrenzen hinweg - im Parlament wie auch außerhalb des Parlamentes.
Die Einführung der Erststimme in das Wahlrecht ist eine Lehre aus der gescheiterten Weimarer Republik und steht als Gegengewicht zu den Parteien, denen so die Mehrheitsbildung erschwert wird.
Von daher ist für mich wichtig, das der Direktkandidat die Interessen seines Wahlkreises vertritt zumal leider Volksbegehren und -entscheide aus der Weimarer Verfassung nicht übernommen wurden.
Einem "treuen Parteisoldaten" werde ich meine Stimme nicht geben, dafür habe ich schließlich meine Zweitstimme.

1. Wie werden Sie gedenken unseren Wahlkreis in Berlin zu vertreten?
2. Wie stehen sie zu einer Einführung von Volksentscheiden und -begehren in das Grundgesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Florian Mategka

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mategka,

danke für Ihre Anfrage.

Gerne komme ich der Bitte nach, Ihnen meine Auffassung über direktdemokratische Elemente mitzueilen: Ja, die Bürgerinnen und Bürger sollten mehr direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten. Durch Volksentscheide können sie in wichtigen Teilbereichen der Politik direkt am Willensbildungsprozess mitwirken. Hierdurch wird die Legitimation und Akzeptanz unserer Demokratie und ihrer Politik nachhaltig gestärkt.

Die Interessen des Wahlkreises Diepholz/Nienburg in Berlin einzubringen, ist die vordringlichste Aufgabe eines Abgeordneten. Ein politisches Ergebnis muss mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam erarbeitet und dann erst abgestimmt werden. Ein Abgeordneter hat die Aufgabe, seine Region voranzubringen, aber auch Impulse in die Region hineinzutragen.

Gruß
Axel Knoerig

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