![Axel Berg Portrait von Axel Berg](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_axel_berg_1.jpg?itok=fIPs0Wmj)
(...) Ergänzend möchte ich betonen, dass der mit dem 22. BAföG-Änderungsgesetz zu Jahresbeginn eingeführte Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 113 Euro keinerlei Einfluss auf die Frage hat, welche Leistungen Ihrem Kind zustehen. Dieser Zuschlag soll nicht den Bedarf des Kindes decken, sondern die typische Betreuungssituation studentischer Eltern z.B. auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten erleichtern und stellt damit eine wesentliche Verbesserung dar." (...)