Frage an Axel Berg von Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Berg,
in Ergänzung zur
Anfrage von Herrn Tobias Heinz vom 28.6.2008 interessiert mich vor allem die neue Regelung des Nachweises der deutschen Sprachkenntnisse bei der Familienzusammenführung. Warum brauchen z.B. Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Kanada, USA, Japan, Korea und Israel keine Sprachprüfung ablegen, dagegen ein Jamaicaner mit Muttersprache Englisch schon?
Ferner bitte ich um nähere Erläuterung der Ausnahmeregelung, wonach Sprachkenntnisse nicht nachzuweisen sind, wenn kein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland geplant ist.
Sehr geehrter Herr Götz,
Vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Juli.
Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, der letztes Jahr für zuzugwillige Ehegatten von hier lebenden Ausländern beschlossen wurde, ist nicht als Diskriminierung gedacht, sondern soll Ausländern, die nach Deutschland kommen, die Integration erleichtern. Die Aufenthaltsgenehmigung, die dabei erteilt werden muss, wird an den Nachweis der einfachen Deutschkenntnisse gekoppelt. Die Idee dahinter war die Tatsache, dass viele nachziehende Ehegatten, meistens Frauen, vor der Einreise keine Deutschkenntnisse hatten, sich daher nicht integrieren konnten und nach mehreren Jahrzehnten in Deutschland noch immer weder integriert sind noch Deutsch sprechen. Damit sind grundsätzlich erstmal alle Ausländer gemeint, und nicht etwa nur Türken, auch wenn diese rein zahlenmäßig natürlich am stärksten von der Regelung betroffen sind.
Es gibt, wie Sie richtig festgestellt haben, Ausnahmen von dieser Regelung. Diese sind: der Nachziehende oder der in Deutschland ansässige Ausländer sind EU-Bürger (denn innerhalb der EU gilt der freie Personenverkehr), der Nachziehende ist wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, der Nachziehende hat einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder es besteht aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf. Außerdem müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden wenn der in Deutschland lebende eine Aufenthaltserlaubnis als Hochqualifizierter, als Forscher, Firmengründer, Asylberechtigter oder Flüchtling hat. Dadurch soll verhindert werden dass a) diejenigen, die uns wirtschaftlich weiterbringen, abgeschreckt werden und b) diejenigen, die aus ihrem Staat fliehen mussten, auch mit ihrem Ehegatten zusammensein können.
Fakt ist auch, dass Deutschnachweise nicht erbracht werden müssen, wenn der Ehegatte Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika ist. Das hat aber nichts mit Englisch zu tun, sondern damit, dass diese Staaten nach § 41 der Aufenthaltsverordnung von der Visumspflicht ausgenommen sind, und damit auch von der Sprachregelung. Warum das so ist? Staaten entscheiden selbst, welche Bürger sie mit oder ohne Visum ins Land lassen. Deutsche Staatsbürger zum Beispiel können ohne Visum in die USA, nach Japan oder Süd-Korea fahren, und deshalb gilt das umgekehrt genauso.
Übrigens müssen Bürger aus Andorra, Honduras, Monaco und San Marino ebenfalls keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie in Deutschland nicht vorhaben zu arbeiten.
Die Ausnahmeregelung, wonach Ehegatten, die sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten wollen keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen, gelten für ausgesprochen wenige Fälle. Zum Beispiel kommt eine Ehefrau nach Deutschland um ihrem Mann beim Umzug zu helfen, oder für eine Beerdigung - dann wäre es Unfug, von ihr Deutschkenntnisse zu verlangen.
Der Sprachnachweis ist, wie gesagt, nicht als Schikane gedacht. Er soll der Tatsache entgegenwirken, dass manche unserer Ausländer über 30 Jahre hier leben ohne sich je integriert zu haben. Wir wollen Integration fördern, und zu erwarten, dass jemand einfache Dinge verstehen und sagen kann finde ich nicht zu viel verlangt. Übrigens sind die einfachen Deutschkenntnisse wie folgt definiert: "Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z.B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen".
Ich finde nicht, dass das zuviel verlangt ist. Wir gehen einen richtigen Schritt hin zu mehr Integration in Deutschland und zur Vermeidung von Parallelgesellschaften. Hoffentlich klappt´s und hoffentlich fragt mich niemand danach, ob sich denn unsere deutschen Landsleute, die im Ausland wohnen, ebenso integrativ in die dortigen Gesellschaften einbringen, wie wir es in Deutschland von den hier lebenden Ausländern erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Berg MdB