Frage an Axel Berg von Henning E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Berg,
die UN-Konvention gegen Korruption ist seit Dezember 2005 in Kraft und wurde von 140 Nationen, darunter auch Deutschland, unterzeichnet. Über100 Nationen haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter wichtige EU-Länder wie Frankreich, Großbritannien, Spanien oder Polen, aber auch Schweden, die USA und Kanada. Deutschland fehlt, weil es seit der Unterzeichnung der Konvention im Dezember 2003 noch nicht gelungen ist, § 108e des StGB zu novellieren, der die Abgeordnetenbestechung unzureichend regelt.
Teilen Sie meine Auffassung, dass § 108e StGB wie folgt zu novellieren ist?
1. Die Bestechung von Abgeordneten ist strafbar bei allen Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden.
2. Dies gilt auch für Vorteile, die nach einer Handlung gewährt oder angenommen werden (sogenannte „Dankeschön“-Spenden).
3. Materielle und immaterielle Versprechen sowie Vorteile für sich oder Dritte
sollten auch erfasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Erbe
Sehr geehrter Herr Erbe,
Vielen Dank für Ihre Fragen vom 11. Juni.
Wie Sie schreiben, muss für die Ratifizierung der UN-Konvention erst der §108e des StGB novelliert werden. Darin wird die Abgeordnetenbestechung geregelt.
Da die SPD-Fraktion die Überarbeitung dieses Paragraphen befürwortet, wurden bereits mehrere Versuche in dieser Hinsicht unternommen. Allerdings sind wir bisher an unserem Koalitionspartner, der Union, gescheitert. Die Union fürchtet nämlich, dass eine weitergehende Fassung der Abgeordnetenbestechung (in etwa so, wie Sie es formuliert haben) Politiker kriminalisiert und an den Pranger stellt. Deshalb konnten wir, und können, in dieser Legislaturperiode nichts dagegen ausrichten. Vielleicht schreiben Sie besser meine Kollegen von der Union an, denn ich bin sowieso Ihrer Meinung.
Wir müssen in Deutschland endlich in die Puschen kommen, was Korruption betrifft - spätestens seit dem Skandal bei Siemens in Nigeria ist klar, dass wir unsere Reputation belegen müssen. Ärgerlich ist auch, dass Politiker aus schwer korrupten Ländern mit dem Finger auf uns deuten und sagen "Nicht mal in Deutschland kriegt Ihr das hin, was Ihr anderswo verlangt".
Von daher: bei mir rennen Sie offene Türen ein. Korruption von Abgeordneten gehört strenger gefasst, aber sagen Sie das mal lieber den Kollegen von der Union.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Berg MdB