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Awet Tesfaiesus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike R. •

Wie verfährt Deutschland mit Whistleblowern ?

Sehr geehrte Frau Tesfaiesus,
Frau Baerbock hat noch letztes Jahr, als sie Opposition war, vehement Freiheit für Assange gefordert, wovon sie jetzt, wo sie Verantwortung hat, nichts mehr sagt.
Dies bringt mich zu einer prinzipiellen Frage an Sie als Juristin und Grüne, für die ich in unserer Politik noch keine Antwort gefunden habe.
Wie soll deutsche Justiz mit einem Whistleblower umgehen, der ggf. ungesetzliche Aktivitäten, Verschleierungen, Absprachen,... von Behörden oder Regierung bekannt macht ?
Sollte der Whistleblower als Verräter bestraft werden, obwohl er in einer Demokratie Wahrheit verbreitet, oder sollte der/die Verantwortliche für aufgedecktes ungesetzliches Verhalten bestraft werden?
Dürfen in Deutschland Staatsgeheimnisse gegen geltendes Recht verstoßen?
Wie ist das derzeit in Deutschland geregelt?

Heike R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, Heike R.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Am Ende des letzten Jahres wurde das Gesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen. Die Richtlinie zielte nicht auf den Tatbestand des Veröffentlichens von Staatsgeheimnissen ab, sondern auf den Schutz von Arbeitnehmer:innen im privaten und öffentlichen Sektor, die Fehlentwicklungen an ihrem Arbeitsplatz erkennen und melden wollen.

Bei der Umsetzung ist es uns gelungen einen umfassenden Hinweisgeberschutz zu schaffen und insbesondere auch anonyme Meldungen zu ermöglichen. Außerdem haben wir erreicht, dass auch Dienstvergehen von Beamt:innen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gemeldet werden können. So können insbesondere rechtsextreme Chats durch Meldung frühzeitig aufgedeckt werden.

In einem Entschließungsantrag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004909.pdf ) haben wir als Rechtsausschuss die Bundesregierung zusätzlich aufgefordert zu prüfen, ob das bestehende Hinweisgebersystem im Bereich der nationalen Sicherheit, der Nachrichtendienste und der Verschlusssachen ausreicht, um den Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutz der hinweisgebenden Personen Rechnung zu tragen oder substantiell verbessert werden kann. Wir in der Fraktion halten es für überaus wichtig, gerade auch solche Hinweisgeber:innen vor Strafverfolgung zu schützen. So wie ich Ihnen völlig zustimme: Julien Assange darf nicht ausgeliefert werden, weil er auf Missstände und Verbrechen aufmerksam gemacht hat. Hierzu setzt sich unsere Fraktion teils zusammen mit Kolleg:innen aus anderen Fraktionen weiterhin ein und auch auf Regierungsebene werden Gespräche geführt, die zurecht nicht immer öffentlich gemacht werden. Die britische Regierung muss unbedingt ihren Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention gerecht werden und die Pressefreiheit schützen.

Im nationalen Kontext ist zudem wichtig, dass die Einstufung von Dokumenten als Verschlusssache nicht willkürlich erfolgen darf. Dies sollte bei Streitfragen von einer unabhängigen Kontrollinstanz geklärt werden. Auch dafür setzen wir uns ein.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben!

Mit freundlichen Grüßen, Awet Tesfaiesus

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