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Awet Tesfaiesus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel A. •

Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?

Sehr geehrte Frau Tesfaiesus,

Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.

Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.

Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.

Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..

Wie verantworten Sie dies?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Förderung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken. Es freut mich, dass Sie sich für diese wichtige Klimaschutzmaßnahme aktiv einsetzen. Gerne möchte ich auf Ihre Anfrage eingehen.

Zunächst möchte ich betonen, dass auch wir bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die immense Bedeutung von dezentralen und resilienten Energiesystemen erkennen und diese aktiv fördern. Die Energiewende und der Ausbau Erneuerbarer Energien sind zentrale Bestandteile unserer politischen Agenda und unerlässlich für den Klimaschutz – und die nationale Sicherheit Deutschlands, wie der russische Überfall auf die Ukraine und der Angriff auf die Stabilität der europäischen Energieversorgung bewiesen haben.

Es ist korrekt, dass der Einsatz von Balkonkraftwerken immer wieder auf rechtliche Hürden stößt, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Dies liegt daran, dass in vielen Fällen die optische Beeinträchtigung oder eine vermeintliche Gefahr durch Elektrobrände als Grund angeführt wird, um die Installation der Anlagen zu verhindern. Diese Situation ist für uns nicht zufriedenstellend, da sie die privaten Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen erschwert und den dringend benötigten niedrigschwelligen Ausbau erneuerbarer Energiequellen behindert.

Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Ampel-Koalitionsvertrages diese Problematik erkannt und Maßnahmen zur Lösung in die Wege geleitet. In der Solarstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie durch den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wurde die Thematik adressiert. Insbesondere unser Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck arbeitet mit seinem Team daran, entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Einsatz von Balkonkraftwerken zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten auszuräumen.

Der Gesetzgebungsprozess kann manchmal langwierig sein, da – gerade, wenn komplexe Rechtsgebiete wie das WEG-Recht betroffen sind und Änderungen als Paket gebündelt vorgenommen werden sollen – verschiedene Aspekte sorgfältig abgewogen und zwischen den Koalitionspartnern geeint sowie vielfältige Expertisen eingeholt werden müssen. Es ist unser Ziel, eine Lösung zu finden, die sowohl den Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch den Anforderungen an den Klimaschutz und die Energiesicherheit gerecht wird.

Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (BT-Drucksache 20/9890) hat in dieser Sitzungswoche den Rechtsauschuss passiert (BT-Drucksache 20/12146) und wurde vom Bundestag verabschiedet; damit werden zukünftig Steckersolargeräte im Wohnungseigentums- und Mietrecht privilegiert.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Engagement und Ihre konstruktiven Anregungen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Awet Tesfaiesus

Mitglied des Deutschen Bundestages

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