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Astrid Wallmann
CDU
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Frage von Matias Leão R. •

Warum werden vom Hessischen Corona-Kabinett Impfungen, Maskenpflicht und Testungen gegeneinandergestellt?

Sehr geehrte Frau Wallmann!
Das Hessische Corona Kabinett hat gestern entschieden, Verschärfungen einzuführen. Hierzu wird auf der Nachrichtenseite des HR zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf eine Konkretisierung des HDE verwiesen. Dort steht, dass auf die Frage, ob MA sich befreien lassen können, dies dann möglich sei, wenn er seinen Genesens- oder Impfstatus gegenüber dem AG nachweist.
Das verstehe ich nicht.
Es ist mittlerweile bekannt, dass die hospitalisierten Impfdurchbrüche aus J&J Geimpften, aber auch vor allen Dingen durch das fahrlässige Risikoverhalten von Doppelgeimpften bestehen. Hier werden die gleichzeitige notwendige Impfung, notwendige Maskenpflicht und notwendige tägliche Testung unbotmäßig gegeneinandergestellt.
In welcher Weise können sie hier korrigierend eingreifen und wie können sie die kostenlose und elegante Verwendung der Corona-Warn-App in ihrer Nachweis-, aber auch Kontrollfunktion tatsächlich berücksichtigen?

Herzliche Grüße,
Matias Leão R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

die von Ihnen benannten Schutzmaßnahmen sind wesentliche Bestandteile des Gesamtschutzkonzepts, welches Bund und Länder unter fortlaufender Anpassung an die Pandemielage und die jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse nunmehr seit fast 20 Monaten fortschreiben. Dass nicht immer alle Schutzmaßnahmen gleichzeitig zum Einsatz kommen, bedeutet nicht, dass sie gegeneinandergestellt würden. Es geht vielmehr darum, auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der zu Gebote stehenden rechtlichen Möglichkeiten ein ausdifferenziertes Schutzkonzept zu schaffen.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir an einigen Stellen – weiter als bisher möglich – einen parallelen Einsatz vorsehen müssen, so vor allem bei der Ermöglichung der Testung auch geimpfter Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen. Hierzu muss allerdings der Bund zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, die Geimpfte und Getestete gleichstellt, anpassen.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

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