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Astrid Wallmann
CDU
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Frage von Christine N. •

Frage an Astrid Wallmann von Christine N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Abgeordnete,

ich unterrichte an einer beruflichen Frankfurter Schule. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam (in gleichen Veranstaltungen - gleiches Examen) mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit.
Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?

Unterstützen Sie unsere Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg, sowie Laufbahn-Verordnung!

Mit freundlichen Grüßen
Christine Nagel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Nagel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst sind die rechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen: Zwingende Zugangsvoraussetzung für das Lehramt an beruflichen Schulen ist nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5), Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995 i.d.F. vom 20.09.2007):
- der Abschluss eines Staatsexamens-Studiengangs von mindestens 9 Semestern Dauer oder eines 10-semestrigen Bachelor- und Master-Studiengangs und
- das Absolvieren eines künftig 21-monatigen Vorbereitungsdienstes.

Die besoldungsrechtliche Aufwertung der Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer wird von der CDU unterstützt und gefördert. Eine autonome Lösung für Hessen kann jedoch aufgrund der Vorgaben der Kultusministerkonferenz der 16 Bundesländer nicht geleistet werden. Wir werden daher im Falle einer entsprechenden Ressortverantwortung die Einbringung einer hessischen Initiative bei der Kultusministerkonferenz prüfen und gemeinsam mit den Universitäten an einer Lösung arbeiten, die im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten der Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer durch den berufsbegleitenden Erwerb der Qualifikation für das erforderliche Zweitfach im Rahmen eines verkürzten Studiums vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

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