
(...) Dennoch darf man deswegen nicht vom Ziel des Gemeinschaftsschutzes abweichen. Ziel muss es bleiben, einen Zustand zu erreichen, in dem auch nichtimmune Personen in einer Bevölkerung geschützt sind, weil hinreichend viele andere Personen immun sind und daher den Erreger nicht länger an ungeschützte Personen weitergeben. (...)