Damit Energiewende und Klimaschutz vorankommen, braucht die BRD den Ausbau der Erneuerbaren. Was tun Sie für die Steigerung der Kapazitäten beim Ausbau erneuerbarer Energien?
Denn es stockt: Die Fachagentur „Windenergie an Land“ meldete, dass 2020 nur ca. 1.400 MW Leistung hinzu kamen. 2013 - 2018 lag das durchschn. Wachstum bei ca. 4.000 MW/Jahr. Der Bundesverb. Windenergie führt den gebremsten Ausbau auf Klagen gegen Windräder zurück. Dadurch verzögere sich die Errichtung neuer Windräder. Bei den Klagen des Netzwerkes der Windkraftgegner an handelt es sich nicht nur um besorgte Bürger und etablierte Umweltverbände. Vielmehr treten fragwürdige Vereine auf, ziehen Rechtsanwälte Strippen und agieren Industrielobbyisten, die politisches Interesse daran haben, die Energiewende auszubremsen. Treibende Kraft der Anti-Windkraft-Lobby ist Nikolai Ziegler, der 1. Vors. von Vernunftkraft. Dieser fordert grundsätzlich die Abschaffung des EE-Gesetzes und den Stopp jeglicher Subventionierung von Wind- und Solaranlagen. Es geht um die Verhinderung einer zukunftsfähigen Energiepolitik. Brisant dabei ist, dass Ziegler als Beamter im BmWi tätig ist.
Sehr geehrter Herr Schrade,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Obwohl Sie nicht in meinem Wahlkreis wohnen, werde ich dennoch auf Ihr Schreiben eingehen.
Zu dem Sachverhalt bezüglich Herrn Ziegler ist mir persönlich nichts bekannt.
Man muss aber unterscheiden zwischen einer privaten Meinung einer Person und seinem Dienst im Ministerium. Denn privat darf jemand natürlich auch eigene Positionen vertreten. Im Ministerium allerdings kann nicht jeder entsprechend seiner eigenen Meinung agieren, sondern hier hat sich der Beamte bzw. Mitarbeiter an die Anweisungen zu halten und an die Vorgaben des Ministers. Ich habe keinen Grund davon auszugehen, dass dies hier nicht gegeben ist.
Sie kritisieren, dass zu viel gegen Windkraftanlagen geklagt wird, was zu Verzögerungen bei der Errichtung dieser Anlagen führe. Das ist in unserem Rechtsstaat so, dass Bürgerrechte und vor allem Rechte von Betroffenen zur Geltung kommen sollen und dass Betroffene und Träger öffentlicher Belange gehört werden, um dann abwägen zu können. Sie beklagen, dass im Rahmen der Offenlegungen und Verfahren nicht nur etablierte Umweltverbände gehört werden, sondern auch andere Organisationen, die Windkraft kritisch gegenüberstehen. Auch dies ist Grundlage unserer Demokratie, alle gleich zu behandeln und alle Meinungen gleichermaßen zu Wort kommen zu lassen. Es ist nicht sinnvoll und auch nicht vertretbar, nur Umweltverbänden und direkt Betroffenen ein Recht auf Stellungnahme oder auf Gehör einzuräumen und anderen Organisationen, die Windkraft kritisch gegenüberstehen, nicht. Das würde unserem Rechtssystem widersprechen.
Letztlich gilt auch immer zu bedenken, dass nicht nur der Bund über Windkraft entscheidet, sondern hier auch die Länder eigene Regelungskompetenzen haben.
Zur Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bereich der Energie und des Klimaschutzes:
Als größter wirtschaftlicher Binnenmarkt der Welt steht die Europäische Union in herausgehobener Verantwortung, ihren angemessenen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Die Bewahrung der Schöpfung und das Prinzip der Nachhaltigkeit sind feste Bestandteile des Politikverständnisses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dafür braucht es breite gesellschaftliche Akzeptanz und Beteiligung.
Zunächst kann ich Ihnen zusichern, dass die anspruchsvollen Klimaziele, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, für uns ohne Abstriche gelten. Deutschland geht beim Klimaschutz auch weiterhin voran. Die Bundesregierung entwickelt derzeit konkrete Maßnahmen, mit denen das Erreichen der europäisch vereinbarten Klimaziele 2030 sichergestellt wird.
Wir kommen damit dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach, mit den für alle Sektoren vereinbarten Zielen vollständig umzusetzen und dabei insbesondere das Minderungsziel 2030 - ein Absenken der Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 - zu erreichen.
Bis zum Jahr 2030 sollen Mittel in dreistelliger Milliardenhöhe für Klimaschutz und Energiewende bereitgestellt werden, allein in den nächsten vier Jahren schon insgesamt 54 Milliarden. Durch die damit angestoßenen Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen wird die Konjunktur gestützt und der Wirtschaftsstandort auf die Zukunft vorbereitet.
Das Klimaschutzprogramm 2030 fördert und fordert Klimaschutz, aber es überfordert niemanden. Alle sollen die Möglichkeit haben, auf klimafreundliche Technologien umzusteigen. Dort, wo Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet werden, wird dies abgefedert. Diejenigen, die am stärksten betroffen sind, weil sie weite Wege im Auto pendeln oder in unsanierten Wohnungen mit Öl heizen, werden im Gegenzug entlastet: zum Beispiel durch niedrigere Strompreise, eine auf langen Strecken höhere Entfernungspauschale (befristet bis 2026) und mehr Wohngeld. Dieser Ausgleich stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ohne den kein wirksamer Klimaschutz möglich ist.
Neben den umfangreichen Maßnahmenbündeln für alle Sektoren enthält das Klimaschutzprogramm 2030 auch Vorgaben zur gesetzlichen Umsetzung und zum Monitoring - damit die deutschen Klimaschutzziele in Zukunft verlässlich erreicht werden. Die Bevölkerung und die Unternehmen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass Bundesregierungen die deutschen Klimaziele einhalten. Das ist eine Art Generationenvertrag und schafft langfristige Planungssicherheit. Es macht unsere Klimaziele rechtsverbindlich - und zwar erstmals für jeden einzelnen Bereich, für diese und für künftige Regierungen. Dabei verbleibt die Verantwortung stets bei der Politik, also bei der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag.
Im Kern sieht das Klimaschutzgesetz Folgendes vor:
- Verbindliche nationale und sektorenscharfe Klimaschutzziele: Das Klimaschutzgesetz verschafft der deutschen Klimaschutzpolitik mehr Verbindlichkeit. Es stellt sicher, dass die deutschen Klimaschutzziele 2030 erreicht werden. Und es legt über die Definition jahresscharfer Sektorziele bis 2030 fest, wie viel die einzelnen Politikbereiche (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Energie und Industrie) jährlich dazu beitragen müssen. Darüber hinaus wird als Langfristziel der deutschen Klimapolitik die Treibhausgasneutralität bis 2050 verfolgt.
- Klare Verantwortlichkeit und Transparenz: Durch die Festlegung der jährlichen Sektorziele wird die Zielerreichung verlässlich und planbar. Umgekehrt wird bei Zielverfehlung unmittelbar deutlich, wo nachgesteuert werden muss. Die zuständigen Fachressorts bekommen dabei ausdrücklich die Verantwortung für Emissionsminderungen bestimmter Sektoren zugewiesen. Um Flexibilität bei den Sektorzielen zu ermöglichen, sollen Vereinbarungen über die Umverteilung von Emissionsbudgets zwischen Ressorts weiter möglich sein. Das heißt: Eine Übererfüllung in einem Bereich ermöglicht ein Unterschreiten des Ziels in einem anderen Bereich. Die Bundesregierung kann allerdings nur dann einzelne Ziele verändern, wenn insgesamt sichergestellt ist, dass die jährlichen Gesamtziele erreicht werden. Es handelt sich also um "kommunizierende Röhren".
- Kontrolle und Nachsteuern: Die abgeschätzte Emissionsentwicklung wird jährlich vom Umweltbundesamt veröffentlicht und von einem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft. Werden die Ziele eines Sektors nicht erreicht, muss umgehend nachgesteuert werden mit einem Sofortprogramm.
Dabei ist es unsere Aufgabe, unsere anspruchsvollen Klimaziele zu erfüllen und gleichzeitig Deutschland als Industrienation wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu halten. Und es geht darum, dafür zu sorgen, dass unsere Klimapolitik sozial gerecht bleibt und die Menschen nicht überfordert. Genau um diesen Dreiklang geht es mir. Ihn herzustellen ist für mich die zentrale Herausforderung, weil wir nur so die Akzeptanz der Bürger für eine anspruchsvolle Klimapolitik erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Mannes