Frage an Astrid Mannes von Wolfgang S. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Dr. Mannes,
Herr Altmeier beabsichtigt in der Novellierung des EEG-Gesetzes, dass für aus der Förderung ausgelaufene PV-Anlagen 40% EEG-Umlage für selbst erzeugte Solarenergie anfallen und eingespeister Strom nur minimal vergütet wird. Als Folge wären private PV-Anlagen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und würden im schlimmsten Fall vom Netz gehen. Nachdem nun der Absatz von E-Autos zunimmt, bestätigen Wissenschaftler und Institute, dass der in Deutschland erzeugte Ökostrom nicht ausreichen wird, zukünftig die Menge an E-Autos umweltfreundlich laden zu können.
Als Bürger Ihres Wahlkreises fordere Sie auf, auf die EEG-Abgabe zu verzichten und mindestens den Börsenpreis für eingespeiste Energie zu zahlen, um den Betrieb von Ü20-Anlagen weiterhin zu sichern.
Bitte erklären Sie mir
- wieso die CDU durch die von Herrn Altmeier vorgelegte EEG-Novelle die Erzeugung von Solarstrom durch private Anlagenbetreiber erschwert oder verhindert.
- wie Sie den zukünftigen Mehrbedarf an elektrischer Energie durch E-Autos mit der Besteuerung/Bestrafung von PV-Anlagenbetreibern vereinbaren, die mit ihrer eigenen PV-Anlage ein E-Auto laden möchten?
- wie Sie auch als Mitglied des Ausschusses für Bildung, Forschung u. Technikfolgenabschätzung die geplante EEG-Novelle mit der anstehenden Klimakrise vereinbaren können
Sehr geehrter Herr Siegel,
beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen.
Auf der einen Seite ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten.
Bereits nach derzeitiger Rechtslage gibt es einen Anspruch auf vorrangige Einspeisung auch nach Ablauf der Förderdauer. Das heißt: Die Anlagenbetreiber können ihren Strom direkt vermarkten. Den Betreibern von kleinen Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung ggf. unwirtschaftlich ist, soll übergangsweise bis zur vollständigen Marktintegration durch diese EEG-Novelle eine Alternative zur Direktvermarktung geboten werden. Diese Anlagenbetreiber können den in ihrer Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 dann auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen. Sie erhalten dafür den Marktwert (abzüglich der Vermarktungskosten).
Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.
Der Union ist es wichtig, die ehrgeizigen Ziele für den Ausbau und Erhalt erneuerbarer Energien einzuhalten und so die Energiewende erfolgreich durchzuführen. Wir wollen Lösungen finden, die die Bezahlbarkeit von Energie, die Versorgungssicherheit und die Umweltverträglichkeit berücksichtigen und in Einklang miteinander bringen.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit!
Mit freundlichem Gruß
Astrid Mannes