Sehr geehrter Herr Auernhammer, setzen Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes ein?
Die thüringische AFD-Partei wurde als rechtsextrem eingestuft. Es wäre wünschenswert, wenn diese Prüfung auch für die restliche 'AFD kommen würde. Das Bundesverfassungsgericht muss entweder vom Bundestag, vom Bundesrat oder der Bundesregierung mit einer solchen Prüfung beauftragt werden.
Sehr geehrte Frau M.
die Prüfung über das Verbot einer Partei obliegt in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht. Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen ein Parteiverbot ausgesprochen: gegenüber der nationalsozialistisch orientierten Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und gegenüber der stalinistischen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956.
Ein von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat beantragtes Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung wegen Verfahrenshindernissen eingestellt. Eine materiell-rechtliche Prüfung fand nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer, MdB