Frage an Artur Auernhammer von Volker H. S. bezüglich Recht
TTIP verfassungswidrig wegen Investititionshemmnisse – Klausel = Beschränkung des BTags zur Gesetzgebung
Sehr geehrter Herr Auernhammer,
wegen der vorgesehenen Investitionshemmnisse – Klausel ist anscheinend ein Zustimmungsbeschluß des Deutschen Bundestags wegen der damit verbundenen Beschränkung des BTags zur Gesetzgebung verfassungswidrig.
Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Volker H. Schendel - Ministerialrat a.D.
Isernhagen
Sehr geehrter Herr Ministerialrat a.D. Schendel,
sowohl Ihrer Frage als auch der dieser zugrunde liegende Sachverhalt enthält mehrere Annahmen. Zum einen habe ich derzeit keine Kenntnis der verhandelten TTIP-Verträge, zum anderen haben wir offenbar beide nicht Gewissheit über die Erforderlichkeit der Beteiligung des Deutschen Bundestages.
In Hinblick auf TTIP kann ich Ihnen nach dem aktuellen Stand der Dinge leider nicht detailreiche Auskunft geben. Das bedaure ich sehr. Bezieht sich Ihre Frage jedoch darauf, ob ich eine Bundestagsbeteiligung begrüße, so schreibe ich Ihnen gern das Folgende: Ja, ich halte es sogar für unabdingbar. Zudem geh ich davon aus, dass sich die Bundesregierung der Zustimmung des Hauses vergewissern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer MdB