(...) Dasselbe gilt für die Stahlindustrie (ThyssenKrupp), die Gießereien (Friedrich Wilhelms Hütte Mülheim) usw. Man kann darüber reden, ob die Stromkosten in das ALG II eingerechnet bleiben oder aber als Nebenkosten extra bezahlt werden, aber wohl kaum darüber, dass die stromintensiven Industrien EEG-Umlage in voller Höhe zahlen. Müssten sie das, gäbe es sie nicht mehr und wir hätten mehr Arbeitslose. (...)
(...) Da die Kosten für Betreuer aus den Justizhaushalten der Bundesländer zu leisten sind, stehen die Länder dem Vorhaben aktuell skeptisch gegenüber. Sollte der BR am 22.9.2017 dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen, kann das Gesetz am 1.7.2018 in Kraft treten, die Regelung zur Betreuervergütung allerdings schon zum 1.10.2017. Wir hoffen, dass die Länder ihren Widerstand aufgeben, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. (...)
Sehr geehrter Herr N.,
(...) Die gesamte EEG-Umlage liegt bei rund 22 Mrd. im Jahr. (...)
(...) Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in der stationären Hebammenversorgung ist originäre Aufgabe der Krankenhäuser, die auch für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hebammen Sorge zu tragen haben. Der Einsatz von Personal und die Personalplanung liegen also in der Organisationshoheit des einzelnen Krankenhauses. (...)
(...) Da mein Gebiete Mobilität, Umwelt und Energie sind, bitte ich mir nachzusehen, dass ich ihre Frage nicht aus dem Stegreif beantworten kann. In der Tat wird das Elterngeld ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen berechnet. Wenn diese bei Beamten ab Januar dieses Jahres in die monatlichen Gehälter integriert sind, hätten sie vollkommen Recht mit ihrem kritischen Hinweis. (...)