Frage an Arno Klare von Alexandra K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Klare,
das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei der Berechnung des Elterngelde das Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht berücksichtigt werden soll.
Da ich in der Gehaltsbuchhaltung arbeite, weiß ich, dass bei den Beamten seit dem 01.01.2017 das Weihnachtsgeld auf die monatlichen Bezüge umgelegt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei der Beantragung und Berechnung des Elterngeldes in diesem Personenkreis berücksichtigt wird.
Ich finde dies eine Ungleichbehandlung und würde mir wünschen, dass das Urteil vom Bundessozialgericht nochmal überdacht wird. Da ich jedoch nicht weiß an welche Stelle ich mich wenden kann, bin ich auf die Idee gekommen, mich an Sie zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Knust
Sehr geehrte Frau Knust,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Da mein Gebiete Mobilität, Umwelt und Energie sind, bitte ich mir nachzusehen, dass ich ihre Frage nicht aus dem Stegreif beantworten kann. In der Tat wird das Elterngeld ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen berechnet. Wenn diese bei Beamten ab Januar dieses Jahres in die monatlichen Gehälter integriert sind, hätten sie vollkommen Recht mit ihrem kritischen Hinweis. Ich bemühe mich darum so schnell als möglich eine Antwort auf Ihre Frage zu bekommen und wäre Ihnen dankbar, wenn sie mich unter arno.klare@bundestag.de unmittelbar kontaktierten.
Mit herzlichen Grüßen
Arno Klare