Frage an Arno Klare von Birgit L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Klare,
ich führe beruflich rechtliche Betreuungen. Seit 12 Jahren haben wir keine Erhöhung unserer Vergütungssätze erhalten. Lt. der ISG-Studie ist schon festgestellt worden, dass monatlich im Durchschnitt 4,2 Stunden gearbeitet und nur 3,2 Stunden bezahlt werden. Jetzt soll im Bundesrat über die Erhöhung der Betreuervergütung abgestimmt werden. Am 7.7.2017 wurde dieser Punkt von der Tagesordnung genommen, eine nächste Chance besteht am 22.9.2017.
Ihre Partei hat die Zustimmung zur Betreuervergütung verweigert. Wenn der Betreuer nur noch 2 Stunden monatlich von 27 bis max 44,00€ bezahlt bekommt, wie soll dann qualitativ hochwertig der hilfebedürftige Betreute vertreten werden? Ich führe nur eins von zahlreichen Beispielen an: die Beantragung von Leistungen egal ob SGB oder Rente, Wohngeld, Zuzahlungsbefreiung usw. nehmen immer mehr Zeit in Anspruch.
Gleichzeitig müssen wir aber auch Vorsorge treffen, damit wir im Alter nicht in die Situation der Altersarmut kommen.
Ihre Partei wirbt mit mehr Gerechtigkeit.
Gerne erläutere ich Ihnen unsere Tätigkeit in einem persönlichen Gespräch oder beantworte Ihre Fragen.
Wie unterstützen Sie unsere sehr verantwortliche Tätigkeit, damit auch wir überleben können?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrte Frau L.,
Sie haben Recht, eine Erhöhung der Vergütung für gesetzliche Betreuer ist längst überfällig.
Die SPD hat dieses Vorhaben in dieser Legislaturperiode vorangetrieben und der Bundestag beschloss mit den Stimmen aller Fraktionen eine Erhöhung der Vergütung für gesetzliche Betreuer um 15 Prozent. Bundesseitig ist damit die längst überfällige Anpassung der Vergütung in die Wege geleitet.
Ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen seit 2005 um 29,2 Prozent gestiegen ist. Mit Rücksichtnahme auf Veränderungen im Zuge der Erhöhung und des Wegfalls der Umsatzsteuer bei selbstständigen Berufsbetreuern ergibt sich daher, dass die Betreuervergütung um 15 Prozent anzuheben ist.
Die Betreuervergütung wurde an den Bundesrats-Gesetzentwurf zum Ehegattenbeistand (GE zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und Fürsorgeangelegenheiten) angedockt und könnte dort am 22.9.2017 verabschiedet werden.
Um diese für die Gesellschaft wichtige Versorgungsstruktur zu erhalten, appellieren wir an die Länder, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Da die Kosten für Betreuer aus den Justizhaushalten der Bundesländer zu leisten sind, stehen die Länder dem Vorhaben aktuell skeptisch gegenüber. Sollte der BR am 22.9.2017 dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen, kann das Gesetz am 1.7.2018 in Kraft treten, die Regelung zur Betreuervergütung allerdings schon zum 1.10.2017. Wir hoffen, dass die Länder ihren Widerstand aufgeben, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Klare