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Arndt Klocke
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Frage von William W. •

Frage an Arndt Klocke von William W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Klocke,
zur Drucksache 17/2392 und der damit verbundenen Anhörung von Sachverständigen vom 17. Januar 2019, können Sie mir da bitte nennen welche Fraktion oder Abgeordnete jeweils welche der gehörten Gutachter*innen, oder Vertreter der Gutachter*innen vorgeschlagen haben?
Gibt es Kriterien wonach Sachverständige eingeladen werden dürfen? Was qualifiziert die eingelade/n Sachverständige dazu im Landtag bzw Hauptausschuss in der Sache angehört zu werden?
Freue mich auf eine ausführlich Antwort zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen
W. W.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weizmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Einladung von Sachverständigen erfolgt durch den Präsidenten des Landtags nach Benennung durch die Fraktionen. Beschließt der Ausschuss eine Begrenzung der Anzahl der anzuhörenden Personen, kann von der Minderheit nur der ihrem Stärkeverhältnis im Ausschuss entsprechende Anteil an der Gesamtzahl der anzuhörenden Auskunftspersonen benannt werden. Jede Fraktion hat dabei das Recht, mindestens eine Auskunftsperson zu benennen. Auch ist möglich, dass Fraktionen gemeinsam Sachverständige benennen oder verzichten, wenn es diesen für die Beratung des Sachverhalts ausreichend erscheint. Welche Sachverständigen letztlich auf welchem Wege benannt worden sind, ist aus der Einladung des Landtags auch den Geladenen selbst nicht ersichtlich. Dies wäre dem Anhörungszweck im Allgemeinen auch nicht dienlich, auch wenn durch inhaltliche Nähe oder Ferne zum Beratungsgegenstand einzelne Rückschlüsse auf die Benennungspraxis manchmal möglich sind.

Zur besagten Anhörung am 19.09.2019 wurden drei Sachverständige geladen:
Jaklin Chatschadorian, Köln – die allerdings zur Anhörung nicht erschienen ist, sondern vertreten wurde
Professor Dr. Fabian Wittreck, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Professor Dr. Reiner Tillmanns, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Ich hoffe, Ihre Frage damit bestmöglich beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Arndt Klocke

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