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Arndt Klocke
Bündnis 90/Die Grünen
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/ 13 Fragen beantwortet
Frage von Jocelyne L. •

Frage an Arndt Klocke von Jocelyne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

2012 richtete eine Gruppe von Tierschützern Bürgeranfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes an LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Versuche an Primaten an der Uni Bochum, um die notwendige Transparenz über diese seit Jahrzehnten stark umstrittene Versuche herbeizuführen und um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung dieser Versuche zu kontrollieren.

Die Tierschützer beriefen sich auf ein öffentliches Interesse von höherer Bedeutung (Verfassungsrelevanz des Tierschutzes als Staatsziel seit 2002), sowie auf § 258 StGB wegen einem dringenden Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung dieser Versuche. Dieser Verdacht hat sich auch durch die Antworte der Behörde bestätigt: Strafanzeige wurde erstattet und eine Petition beim Landtag NRW wurde eingereicht, die aktuell noch geprüft wird, um die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft zu erzwingen (Pet. Nr. I.3/16-P-2013-04842-00).

Die Tierschützer klagten auf Rückerstattung der von der Behörde in dieser Angelegenheit erhobenen Gebühren, da sie die im Gebührengesetz NRW § 6 für Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse vorgesehene Gebührenbefreiung beanspruchten.

Am 7.2.14 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein verwirrendes Urteil gefällt und eine Klage der Tierschützer abgewiesen, siehe Volltext des Urteils 26 K 2277/13 bei dejure.org:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Düsseldorf&Datum=2014-02-07&Aktenzeichen=26%20K%202277/13

Ein öffentliches Interesse und eine Gebührenbefreiung wurden vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass nicht die Bürger subjektiv beurteilen dürfen, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, sondern es einzig im Ermessen der Behörde gehöre, die hier ein öffentliches Interesse abgelehnt hatte. Damit ist das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich ausgehebelt!

Was können die Bürger tun, um den Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes im Land NRW respektieren zu lassen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Lopez,

aufgrund der fachlichen Zuständigkeit möchte ich gern auf die folgende Antwort meines Abgeordnetenkollegen Matthi Bolte MdL verweisen:

Es steht mir als Parlamentarier nicht zu, das Urteil eines unabhängigen Gerichts inhaltlich zu kommentieren, auch kann ich hierzu keine Rechtsberatung durchführen. Insofern bitte ich sie, meine Antwort als eine politische Bewertung der derzeitigen Gesetzgebung zur Informationsfreiheit zu verstehen.

Das Informationsfreiheitsgesetz NRW gewährt seit 2002 den nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Antrag und gegen eine entsprechende Gebühr Auskunft von Behörden zu verlangen und normiert darin einen Rechtsanspruch auf Information. Damals war dies ein Quantensprung hinsichtlich der Transparenz exekutiven Handelns, den wir als GRÜNE engagiert vorangetrieben haben.

Laut dem IFG NRW in seiner derzeit gültigen Fassung kann eine öffentliche Stelle für die Erteilung einer Information Gebühren verlangen. Aus dem von Ihnen verlinkten Urteil geht hervor, dass das LANUV für die von Ihnen zur Beantwortung vorgelegten Fragen eine Gebühr von 62 Euro verlangt hat, was im unteren Bereich der möglichen Gebührenerhebung liegt. Eine Behörde kann zwar aus Billigkeitsgründen von einer Gebührenerhebung absehen, das muss sie aber nicht. Dementsprechend bewegt sich das LANUV im Rahmen des geltenden IFG und der dazugehörigen Gebührenordnung.

Nichtsdestotrotz kann ich Ihren Ärger über die Gebührenerhebung gut nachvollziehen. Gerade für ehrenamtlich Engagierte sollte es möglich sein, sich ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand über politische oder exekutive Vorgänge zu informieren. Genau das wollen wir mit einem sogenannten Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen umsetzen. Ein Transparenzgesetz ist die sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden IFG und normiert die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch öffentliche Stellen. Das bedeutet: Wo heute noch Holschuld der Bürgerinnen und Bürger ist, soll eine Bringschuld der Verwaltung stehen. Eine solche Gesetzesinitiative haben wir als Rot-GRÜNE Koalition vereinbart und werden dieses Vorhaben nach Vorlage der Open. NRW Strategie angehen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer tierschutzpolitischen Arbeit!

Mit freundlichen Grüßen,
Arndt Klocke

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