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Arndt Klocke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rolf S. •

Frage an Arndt Klocke von Rolf S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Klocke,

bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter
Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen
sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft
treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf
diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.

Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen
diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren
künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie
bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr
denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die
umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch
das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden,
wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele
Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden
sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite
der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei
17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht
vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist
die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und
Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele
Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der
Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche
Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Herr Schöpe,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen ausgeführten kritischen und ablehnenden Einschätzungen zum 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag (15. RÄStV) teilen wir GRÜNE im Landtag NRW nicht.

Dieser sogenannte „Gebührenstaatsvertrag“ wurde im Jahr 2010 noch von der CDU-FDP-geführten Landesregierung im wesentlichen fertigverhandelt, verantwortlich waren der damals amtierende Medienminister Armin Laschet und der damalige Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers.

Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat am 10. Juni 2010 „grünes Licht“ für diesen Staatsvertrag gegeben, umso mehr wundert es mich, wenn nun zumindest bei der FDP, aber womöglich auch bei Teilen der CDU, der Eindruck entstehen könnte, als ob man immer schon sehr kritisch in Bezug auf diesen Staatsvertrag gewesen sei.

Im Herbst 2010 – also nach dem Regierungswechsel in NRW – wurde auch auf Druck der Fraktionen von SPD und GRÜNEN in den sensiblen Datenschutzfragen noch einiges nachgebessert und am 17.12.2010 hat die amtierende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft MdL diesen 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag gemeinsam mit allen anderen MinisterpräsidentInnen-Kollegen unterschrieben. Nun sind die Landtage am Zug und bisher haben auch schon einige Landtage diesen Staatsvertrag ratifiziert.

In Bezug auf die verschiedenen, immer wieder geäußerten Bedenken nehme ich gerne noch wie folgt Stellung:

1. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) regelt den Übergang von der Geräte- zur Haushaltsabgabe. Das war - sowohl im Sinne der Beitragsgerechtigkeit als auch im Sinne der heutigen Medienrealität - ein absolut sinnvoller Schritt, der eine zentrale Rolle für die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spielt. Insofern haben wir GRÜNE diesen Schritt immer als notwendige Veränderung angesehen und begrüßen es, dass inzwischen alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diese Position im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag manifestiert haben.

2. Nordrhein-Westfalen hat sich, seit die neue rot-grüne Landesregierung im Amt war (die Verhandlungen für einen neuen Staatsvertrag waren bei Regierungsantritt im Wesentlichen abgeschlossen), für einen starken Datenschutz im 15. RÄStV eingesetzt. Außerdem sollte man sich in der Abwägung auch vor Augen führen, wie das System der Geräteabgabe aussieht und dass dieses System darauf basiert, dass der GEZ-Mann (oder die GEZ-Frau) zweimal klingelt und es jedes Jahr regelmäßig Beschwerden über Außendienstmitarbeiter der GEZ gibt, die versuchen, sich zu Wohnungen Zutritt zu verschaffen. Dieses System fällt mit der Neuregelung künftig weg.

3. Zu Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes ist zu sagen, dass im Nachgang zur Anhörung der Landesdatenschutzbeauftragten und der Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten verschiedene datenschutzrechtliche Bedenken aufgegriffen und eine Vielzahl von Details nochmals angepasst wurden. So dürfen z.B. die Landesrundfunkanstalten in Anbetracht des einmaligen Meldedatenabgleichs bis zum 31.12.2014 keine Adressdaten privater Personen ankaufen. Auch die Regelung, wonach auch VermieterInnen zur Auskunft verpflichtet sein können, greift als ultima ratio nur, wenn zuvor alle anderen Möglichkeiten zur Feststellung des Inhabers einer Wohnung ausgeschöpft wurden. Und auch dann sollen sie lediglich den Namen des Mieters oder der Mieterin und seit wann die Wohnung gemietet ist, mitteilen. Kommen alle WohnungsinhaberInnen ihren Anmeldepflichten nach, läuft diese Regelung also leer.

4. Die Höhe des monatlichen Beitrags soll mit 17,98 EURO stabil bleiben. Das heißt, auch künftig erhalten Sie für diesen Preis täglich sämtliche öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogramme über alle Kanäle und sogar über das Internet – einige Fernsehprogramme ARD, ZDF, ARTE sogar auch schon in HD-Qualität ohne weitere Kosten. Auch die sogenannten Gebühren-Befreiungstatbestände bleiben bestehen. Allein in NRW zahlen rund 10 % der RundfunkteilnehmerInnen aus sozialen Gründen keine Rundfunkgebühren, weil sie davon befreit sind. Da es sich um ein nach dem Solidarprinzip organisiertes System handelt, zahl ab dem Jahr 2013 jeder Haushalt eine solche Gebühr, unabhängig davon, ob und wie man dieses Angebot nutzt und wie viele Geräte dazu in einem Haushalt verwendet werden. Dies ist auch verfassungsrechtlich hinreichend geprüft, entsprechend hat der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhoff dazu ein sehr umfangreiches Gutachten erstellt.

Gerne füge ich Ihnen zu Ihrer Information auch noch einige Unterlagen bei und hoffe, dass Sie somit nachvollziehen können, dass viele gute Argumente für diesen Staatsvertrag sprechen, damit wir das vielfältige, hochqualitative und für alle zugängliche Rundfunkangebot – so wie es uns die Verfassung auch aufgibt – für einen angemessenen Betrag pro Monat aufrecht erhalten können, denn es gehört zu den Grundfesten unseres demokratisch verfassten Gemeinwesens wie die freie Presse und die freie Meinungsäußerung.

Mit freundlichen Grüßen,
Arndt Klocke

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