Frage an Arndt Klocke von Dominik G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Klocke,
gestern wurden ja nun endlich die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Doch habe ich nun eine Frage zu den Kompensationszahlungen an die Hochschulen:
Warum wurden die Katholische Hochschule NRW und die Evangelische Hochschule in Bochum von den Kompensationszahlungen ausgeschlossen oder einfach nur nicht berücksichtigt?
Ich hoffe, dass an dieser Stelle noch schnellst möglich nachgebessert wird!
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Gollan
Sehr geehrter Herr Gollan,
die Gerüchte, dass die staatlich anerkannten und bezuschussten Hochschulen von den Kompensationszahlungen des Landes ausgenommen werden sind unbegründet. Alle staatlich finanzierten und re-finanzierten, zu diesen gehören unter anderem die Katholische Hochschule NRW und die Evangelische Fachhochschule Bochum, werden entsprechende Landesmittel erhalten, die im Rahmen der Abschaffung der Studiengebühren bereitgestellt werden. Im Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wird dies deutlich an den Änderungen in Artikel 2 § 1 Absatz 2 bzw. an den entsprechenden Erläuterungen in der Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Arndt Klocke